Die Klassen 5 und 6 bilden eine pädagogische Einheit, die Erprobungsstufe. Innerhalb der Erprobungsstufe gehen die Schülerinnen und Schüler ohne Versetzung in die Klasse 6 über.
Nach jedem Schulhalbjahr in der Erprobungsstufe befindet die Klassenkonferenzdarüber, ob sie den Eltern leistungsstarker Schülerinnen und Schüler einen Wechsel ihres Kindes zum Gymnasium empfiehlt.
Am Ende der Erprobungsstufe entscheidet sie mit der Versetzung in die Klasse 7 über den endgültigen Verbleib des Kindes an der Realschule bzw. über einen Wechsel Richtung Hauptschule oder Gymnasium
Weiterhin ist ein Schulformwechsel bis zu Beginn der Klasse 9 auf Antrag der Erziehungsberechtigten möglich.
Unterricht
Der Unterricht in Klasse 5 und 6 wird im Klassenverband erteilt.
Englisch ist als erste Fremdsprache ab Klasse 5 bis 10 Pflichtfach
Als weitere Fremdsprache wird ab Klasse 7 Französisch oder eine andere moderne Fremdsprache erteilt.
Ab Klasse 7 wird das Angebot durch die Fächer der Neigungsdifferenzierung ergänzt. Die Schülerinnen und Schüler können aus folgenden Schwerpunktbereichen wählen:
fremdsprachlich (F)
naturwissenschaftlich-technisch (BI oder CH oder PH oder TC oder IF)
sozialwissenschaftlich (SW)
musisch-künstlerisch (MU, KU)
Abschlüsse
Die Realschule vermittelt folgende Abschlüsse:
Erster Schulabschluss (früher: ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 gleichwertigen Abschluss)
Erweiterter Erster Schulabschluss (früher: ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschluss)
den mittleren Abschluss (Fachoberschulreife), ggf. mit der Qualifikation zum Besuch der Einführungsphase oder der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe.