Verlust, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen des Fahrzeugscheines/der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I)
Beschreibung
Der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I ist stets im Fahrzeug mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Bei Verlust oder sonstigem Abhandenkommen ist daher unverzüglich eine Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I zu beantragen.
Personalausweis oder Pass (ggf. plus Aufenthaltstitel)
bei Firmen Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug (bei Einzelfirmen zusätzlich Personalausweis/Pass (ggf. plus Aufenthaltstitel) des Firmeninhabers)
Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung
Abgabe einer Verlusterklärung bei der Zulassungsbehörde
bei Diebstahl Bescheinigung der Polizei (Diebstahlsanzeige)
bei Verlust eines „alten“ Fahrzeugscheines muss der Zulassungsbehörde auch der Fahrzeugbrief vorgelegt werden
bei Erledigung durch Dritte Vollmacht und Personalausweis/Pass des/der Bevollmächtigten
Zahlungsarten
Die Gebühr kann in bar oder mit EC-Karte gezahlt werden.