Kartenzahlung wird in der Fahrerlaubnisbehörde bevorzugt, jedoch kann die Gebühr auch in bar gezahlt werden.
Bemerkung
Die Umschreibung eines Bundeswehrführerscheines ist möglich während der aktiven Dienstzeit oder nach der Entlassung aus der Bundeswehr. Zur Umschreibung sind mitzubringen:
Personalausweis/Reisepass
Lichtbild (35x45mm, biometrietauglich)
Bundeswehrführerschein bzw. nach der Entlassung die Bescheinigung über die erteilte Fahrerlaubnis