Aus dem örtlichen Fahrzeugregister können immer dann Auskünfte erteilt werden, wenn ein Bedarf zur Verfolgung von Rechtsansprüchen aus verkehrsbezogenem Anlass besteht.
Antrag auf Erteilung einer Halterauskunft (s. Links uns Downloads)
Datenschutzhinweis (s. Links uns Downloads)
Gebühren
Im Regelfall 5,10 EUR
Zahlungsarten
Die Gebühr kann in bar oder mit EC-Karte gezahlt werden.
Bemerkung
Aus dem örtlichen Fahrzeugregister ist eine Übermittlung der gespeicherten Fahrzeug- und/oder Halterdaten nur zulässig, wenn der Antragstellende schriftlich unter Angabe des betreffenden Kennzeichens oder der betreffenden Fahrzeugidentifizierungsnummer glaubhaft darlegt, dass die Daten zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr, dem Diebstahl, dem sonstigen Abhandenkommen des Fahrzeuges oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt werden.
Die Anfrage kann persönlich oder schriftlich erfolgen. (Bei persönlicher Vorsprache vereinbaren Sie bitte einen Termin telefonisch oder per Mail.)