Belehrungsbescheinigung (Gesundheitszeugnis) im Lebensmittelbereich
Eine Belehrungsbescheinigung wird benötigt, wenn Sie gewerbsmäßig Umgang mit Lebensmitteln haben, und bei diesen Tätigkeiten mit offenen Lebensmitteln in Berührung kommen. Dies ist u.a. im Bereich der Gastronomie, in Altenpflegeheimen und in Kindergärten der Fall. Die Online-Terminvergabe finden Sie unter dem Punkt „Details“.
Beschreibung
Es findet eine Belehrung nach dem § 42 und § 43 des Infektionsschutzgesetzes statt.
Um eine Belehrungsbescheinigung zu erlangen, muss der Antragsteller entweder in Duisburg wohnen oder der Hauptsitz des Arbeitgebers muss in Duisburg sein!
Wenn Sie nicht in Duisburg gemeldet sind, wenden Sie sich in erster Linie an das Gesundheitsamt Ihres Wohnortes. (Kürzere Bearbeitungszeit!)
Bitte beachten Sie: Bei erstmaliger Ausübung der Tätigkeit darf die Bescheinigung nicht älter als drei Monate sein.
Der Antragsteller muss zur Belehrung persönlich erscheinen!
Bitte klären Sie die Betreuung Ihrer Kinder: Kleinkinder bringen Sie bitte während der Zeit der Belehrung zu einer Aufsichtsperson.
Personen, welche die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen, erhalten die schriftliche Belehrung - soweit möglich - in ihrer Muttersprache. Die mündliche Belehrung dieser Personen muss in Anwesenheit eines Dolmetschers (Verwandter/Bekannter des Antragstellers, k e i n e Minderjährigen) erfolgen, der der belehrten Person die zentralen Inhalte der mündlichen Belehrung übersetzt.
Nur in Ausnahmefällen, ist auch Barzahlung möglich, dann bitte passend und kein Münzgeld!
Gebührenfrei:
2,00 € Jobcenter-Maßnahme = nur bei Vorlage des Zuweisungsbescheides (Kein Bewilligungsbescheid von Arbeitslosengeld (SGB) I oder II)
BrotZeit = nur bei Vorlage einer Bestätigung der BrotZeit
Schülerpraktikanten = Informationen siehe unten!
Rechtsgrundlage
§ 42 und § 43 des Infektionsschutzgesetzes (siehe Link)
Bemerkung
Adresse:
Gesundheitsamt Ruhrorter Straße 195 47119 Duisburg (Ruhrort) neben dem Tausendfensterhaus, im Medical-Center 3. Etage
Ablauf:
Sie werden über Tätigkeitsverbote und Mitwirkungspflicht im Lebensmittelbereich belehrt.
Gültigkeit:
Die Belehrungsbescheinigung (früher das Gesundheitszeugnis von 1980 bis 2000) ist, in allen Bundesländern, unbefristet gültig, wenn innerhalb der ersten drei Monate nach Ausstellung der Bescheinigung eine Tätigkeit aufgenommen wurde.
Hinweis
Duplikat: (Abschrift einer alten Bescheinigung) Auf Wunsch können Sie ein Duplikat Ihrer Belehrungsbescheinigung - falls vorhanden beantragen. Klären Sie vorab mit Ihrem Arbeitgeber, ob ggf. ein Duplikat/eine Abschrift ausreicht.
Schülerpraktikum: Schülerpraktikanten von Duisburger Regelschulen müssen über die Schule angemeldet werden. Wenden Sie sich an den jeweiligen Praktikumsleiter der Schule. (Separate Informationen liegen der Schule vor!)
Schüler*innen von einem Duisburger Berufskolleg: Siehe weitere Informationen im Download.
Unsere telefonische Erreichbarkeit ist derzeit eingeschränkt. Bei Klärungsbedarf, ausgenommen Terminanfragen, können Sie uns eine Email, lebensmittelzeugnisstadt-duisburgde , senden.