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Kontaktstellen bei Beschwerden über Staubniederschlag

Bei Staubniederschlag ist es entscheidend, woher die Belastung stammt. Unterschiedliche Behörden bearbeiten unterschiedliche Ursachen. Die folgende Übersicht nennt passende Stellen für Meldungen.

Beschreibung

Für Beschwerden über Belästigungen durch Staubniederschlag in Duisburg ist grundsätzlich die Untere Immissionsschutzbehörde der Stadt zuständig. Diese Behörde bearbeitet Beschwerden über Luftverunreinigungen wie Staub, insbesondere, wenn der Ursprung auf gewerbliche oder industrielle Anlagen – also zum Beispiel mittelständische Betriebe oder sonstige gewerbliche Quellen zurückzuführen ist.​

Kontaktstelle:
Untere Immissionsschutzbehörde
Telefon: 0203 283 - 987788
E-Mail: uibstadt-duisburgde

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Liegt der Verdacht vor, dass große Industrieanlagen (wie Stahlwerke, Chemiewerke etc., genehmigungspflichtig nach BImSchG und z.B. Störfallverordnung) die Quelle sind, ist die Obere Immissionsschutzbehörde, also die Bezirksregierung Düsseldorf, zuständig.

Kontaktstelle:
Bezirksregierung Düsseldorf - Umweltüberwachung
Telefon: 0211 475-0 (Zentrale)
Grünes Telefon: 0211 475-4444 (Bei Beschwerden)
E-Mail: gruenes-telefonbrd.nrwde (für Umweltbeschwerden allgemein)

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Das Ordnungsamt Duisburg ist bei Staubniederschlag und ähnlichen Umweltbelastungen dann zuständig, wenn es um ordnungsrechtliche Verstöße wie das unerlaubte Verbrennen von Abfällen im Freien, illegale Müllentsorgung, Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung, oder Belästigungen durch Gaststätten und Imbisse geht.

Kontaktstelle:
Bürger-und Ordnungsamt
Koordinierungsstelle des Außendienstes ist wie folgt zu erreichen:
Telefon: 0203/283-3900  
E-Mail: sadstadt-duisburgde 

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