Im Liegenschaftskataster, als dem von den Vermessungs- und Katasterverwaltungen geführten öffentlichen Register, werden die Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) landesweit nachgewiesen, dargestellt und beschrieben.
Beschreibung
Das Liegenschaftskataster hat zwei grundlegende Zweckbestimmungen:
Es ist amtliches Verzeichnis der Grundstücke für den Eigentumsnachweis im Grundbuch. So wird die Lage des Grundeigentums in Form von Flurstücken dargestellt und beschrieben. Bei Bedarf können die Grenzen der Flurstücke örtlich mit rechtlicher Wirkung aufgezeigt werden. Außerdem weist das Liegenschaftskataster die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung nach.
Es ist Basisfunktion für andere Bereiche. So soll es den Anforderungen des Rechtsverkehrs, der Verwaltung und der Wirtschaft gerecht werden und insbesondere die Bedürfnisse der Landesplanung, der Bauleitplanung, der Bodenordnung, der Ermittlung von Grundstückswerten sowie des Umwelt- und Naturschutzes angemessen berücksichtigen
Bitte füllen Sie zur Beantragung das unten stehende Formular aus (Downloads).
Gebühren
Gebühren für analoge Abgaben sowie individuell zusammengestellte Datenpakete und Auswertungen:
Für analoge Datenabgaben (Plots und PDF) werden gemäß Anlage zur VermWertKostO NRW, Tarifstelle 3.2 Nr 1 Gebühren nach Zeitaufwand festgesetzt:
Format
Liegenschaftskarte
Mehrausfertigungen
A4
30,00 Euro
10 Euro
A3
30,00 Euro
10 Euro
A2
60,00 Euro
10 Euro
A1
60,00 Euro
10 Euro
A0
60,00 Euro
10 Euro
Für individuell zusammengestellte Datenpakete sowie Auswertungen von Geobasisdaten werden gemäß Anlage zur VermWertKostO NRW, Tarifstelle 3.2 Nr. 5 Zeitgebühren festgesetzt:
Zeitgebühr: Je angefangene Arbeitsviertelstunde 25,- Euro
Bitte beachten Sie, dass die Bezahlung der Gebühren vor Ort nur per EC-Karte möglich ist.
Bemerkung
Die Unterlagen für die Vermessung sind Bestandteil des Liegenschaftskatasters.
Öffnungszeiten für persönliche Vorsprachen: Mo. - Fr. 8.00 - 12.30 Uhr zusätzlich Di. von 14.00 - 16.00 Uhr