der Zutritt in die Verwaltungsgebäude ist ausschließlich mit einem vorab gebuchten Online-Termin möglich. Den Termin buchen Sie sich bitte unter www.duisburg.de/termine
Sie können einen Zweit-/Nebenwohnsitz persönlich oder durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person in jeder Bürger-Service-Station in den Bezirksämtern an- oder abmelden.
Hinweis: Die Anmeldung ist erforderlich, wenn die Wohnung tatsächlich bezogen wird. Eine vorzeitige Anmeldung ist grundsätzlich nicht möglich.
Bitte buchen Sie online einen Termin (Öffnet in einem neuen Tab) unter den Dienstleistungen Anmeldung (Einwohner mit EU Staatsangehörigkeit), oder Abmeldung (Einwohner mit EU Staatsangehörigkeit)
Details
Dokumente
Personalausweis
bei Anmeldung durch Dritte Vollmacht mit Personalausweis oder Pass
Einzugsbestätigung
Gebühren
Diese Dienstleistung ist kostenlos.
Bemerkung
Soll der Duisburger Hauptwohnsitz in einen Nebenwohnsitz umgeändert werden, ist dies der Gemeinde des Hauptwohnsitzes persönlich mitteilen.
Die Statusänderung erfolgt dann automatisch. Melden Sie sich in Duisburg mit Zweit-/Nebenwohnsitz an, setzt sich die Meldebehörde in Duisburg automatisch mit der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes in Verbindung.
Soll der Duisburger Nebenwohnsitz in einen Hauptwohnsitz umgemeldet werden, wenden Sie sich bitte an die Duisburger Meldebehörde. Die alte Hauptwohnsitzbehörde wird dann automatisch informiert.
Jede weitere Wohnung innerhalb des Bundesgebietes ist meldepflichtig.
Die Abmeldung eines Zweitwohnsitzes ist der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes persönlich oder schriftlich mitzuteilen.
Bei schriftlicher Mitteilung bitte Name, neue und alte Anschrift und Datum des Auszuges angeben. Die Übermittlung per E-Mail wird nicht akzeptiert, da eine originale Unterschrift benötigt wird.