der Zutritt in die Verwaltungsgebäude ist ausschließlich mit einem vorab gebuchten Online-Termin möglich. Den Termin buchen Sie sich bitte unter www.duisburg.de/termine
Sollte Ihr Personalausweis abgelaufen sein und Sie benötigen sofort einen neuen Ausweis, besteht die Möglichkeit sich einen vorläufigen Ausweis im zuständigen Einwohnermeldeamt ausstellen zu lassen.
Sollten über 16-jährige Personen nicht anhand eines amtlichen Dokument mit Lichtbild identifiziert werden können, kann ein naher Verwandter (Eltern, Großeltern, Kinder, Geschwister) die Identität bestätigen. Die Verwandtschaft ist anhand geeigneter Urkunden nachzuweisen.
Das digitale Lichtbild für Ihren Ausweis können Sie direkt vor Ort in der Bürger-Service-Station erstellen. Digitale Bilder können auch bei zertifizierten Fotostudios und Fotograf*innen und auch bei einigen Drogerieketten erstellt werden. Dort erhalten Sie einen Data-Matrix-Code (QR-Code) den Sie bei der Beantragung vorlegen. Eine Übersicht der teilnehmenden Studios und Dienstleister kann über folgende Internetseite abgerufen werden: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/. Nach Eingabe der Postleitzahl werden alle Fotografen angezeigt, die an dem Verfahren bereits teilnehmen. Hinweis: Die Point-ID Geräte zur Erstellung von Lichtbildern sind in der Regel für Personen ab 1,10m geeignet. Für Säuglinge sowie Kleinkinder ist die Erstellung des Lichtbildes bei einem zertifizierten Fotografen empfehlenswert.
Geburts- oder Heiratsurkunde, wenn noch kein Ausweis in Duisburg ausgestellt wurde
Zum Sorgerecht für Kinder unter 16 Jahren beachten Sie bitte folgende Hinweise:
a) Sie leben als gemeinsam sorgeberechtigte Eltern in einem Haushalt: Bitte beachten Sie, dass bei der Vorsprache im Bürgerbüro die Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile vorzulegen sind und der Antrag bzw. die Zustimmung von beiden Elternteilen zu unterschreiben ist.
b) Sie leben als gemeinsam sorgeberechtigte Eltern nicht in einem gemeinsamen Haushalt: Hier kann in der Regel der Elternteil allein den Antrag stellen, bei dem das Kind im gleichen Haushalt lebt.
c) Sie leben als allein sorgeberechtigte Mutter lebt mit dem Kind in einem Haushalt: Hier können Sie als Mutter allein den Antrag stellen.
d) Sie leben als sorgeberechtigter Vater mit dem Kind in einem Haushalt: Hier ist ein Nachweis darüber erforderlich, dass das alleinige Sorgerecht bei Ihnen liegt. Sollte das Sorgerecht mit der Mutter gemeinsam ausgeübt werden, muss das Einverständnis der Mutter oder eine gerichtliche Entscheidung darüber, dass das Kind sich gewöhnlich bei Ihnen aufhält, vorgelegt werden.
e) Sie sind Vormund/Pfleger(in): In diesem Fall sind Sie antragsberechtigt, wenn Sie den Nachweis erbringen, dass Sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind besitzen.
f) Das Kind befindet sich in der Familienpflege: In diesem Fall sind Sie antragsberechtigt, wenn Sie den Nachweis erbringen, dass Sie entweder das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die gesamte Personensorge für das Kind besitzen.
Für die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen steht in allen Bürger-Service-Stationen ein Selbstbedienungsterminal zur Verfügung, an dem Bürgerinnen und Bürger gegen eine Verwaltungsgebühr von 6,00 € in wenigen Minuten Foto, Fingerabdrücke und Unterschrift selber erfassen können.
Gebühren
Die Gebühr beträgt 10,00 Euro.
Die Gebühr kann in bar oder mit EC-Karte, Debit-Karte sowie Kreditkarte gezahlt werden.
Bemerkung
Der vorläufige Personalausweis wird sofort vor Ort ausgestellt und ausgehändigt.
Fristen
Die Gültigkeit des vorläufigen Personalausweises beträgt 3 Monate.