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Abmeldung von Einwohnern mit ausländischer Staatsangehörigkeit

Bei einem Wegzug ins Ausland müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen abmelden.

Die Abmeldung kann frühestens 7 Tage vor dem Auszugsdatum bei der Meldebehörde angezeigt werden.

Beschreibung

Bitte vereinbaren Sie Termine. Das spart Wege und vermeidet Wartezeiten. 

Nur Einwohner mit EU-Staatsangehörigkeit können sich bei An- und Abmeldung an den Bürgerservice wenden. 

Einwohner mit ausländischer Staatsangehörigkeit/Nicht EU-Staatsangehörigkeit wenden sich bitte an die Ausländerbehörde



Innerhalb des Bundesgebietes entfällt die Verpflichtung zur Abmeldung.

Bitte buchen Sie online einen Termin (Öffnet in einem neuen Tab).

Einwohner mit ausländischer Staatsangehörigkeit/Nicht EU-Staatsangehörigkeit wenden sich bitte an die Ausländerbehörde

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