Das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) verfolgt den Zweck, die Rechte von pflegebedürftigen und älteren Menschen sowie von Menschen mit Behinderungen, die Wohn- und Betreuungsangebote nutzen, zu schützen. Diese Rechte sind insbesondere in § 1 Abs. 2 bis 4 WTG niedergelegt.
Für die Einhaltung dieser Rechte ist die WTG-Behörde Duisburg (Heimaufsicht) zuständig.
Durchführung regelmäßiger und anlassbezogener Prüfungen aller Betreuungseinrichtungen nach dem WTG-NRW (Einen Link zu den erstellten Ergebnisberichte finden Sie weiter unten in der Rubrik "Weitere Links und Downloads")
Beratung der Bewohnerinnen und Bewohnern von Betreuungseinrichtungen und deren Angehörigen
Beratung von Bewohnerbeiräten, Vertrauenspersonen und Betreibern
Bearbeitung von Beschwerden.
Moderation bei Konflikten.
Beratung bei Baumaßnahmen
Ziele
Schutz der Würde und der Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner
Wahrung und Förderung der Selbstbestimmung der Bewohnerinnen und Bewohner
Sicherung der Wohnqualität sowie der Qualität der Betreuung und Versorgung
Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen der Betreiber gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern
Sprech-/Öffnungszeiten:
Wegen der hohen Zahl von Außenterminen wird um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr gebeten.
Die WTG-Behörde ist per E-Mail erreichbar unter wtgstadt-duisburgde.