Zeugnisse
Beschreibung
Zeugnisse werden von den Schulen halbjährlich zu festgelegten Terminen ausgestellt. Jede Schülerin/jeder Schüler erhält halbjährlich von der besuchten Schule ein Zeugnis. Das Zeugnis gibt Auskunft über den erreichten Lernstand und/oder erreichten Abschluss. Fragen zur Notengebung, insbesondere zur Versetzung, können daher nur direkt mit der Schule geklärt werden.
Ersatz für zerstörte oder abhanden gekommene Zeugnisse
- Schule existiert noch
Ersatzzeugnisse werden nur von der Schule ausgestellt. Hierbei ist zu beachten, dass Zeugnisse in der Regel nur 10 Jahre aufbewahrt werden. Lediglich Abgangs- und Abschlusszeugnisse werden 50 Jahre aufbewahrt. Für die Erteilung eines Ersatzzeugnisses ist die persönliche Vorsprache bei der Schule und die Legitimation (Personalausweis) erforderlich. Über Ausnahmen entscheidet im Einzelfall die jeweilige Schule. - Schule existiert nicht mehr
Die Zeugnisse ehemaliger Schulen wurden i.d.R. von Nachfolgeschulen oder dem Stadtarchiv Duisburg übernommen und dort archiviert.
Welche Stelle die Zeugnisunterlagen der ehemalige Schule übernommen hat, kann unter folgendem Link: https://www.duisburg.de/vv/produkte/pro_du/dez_iii/40/zeugnisse.php.media/631528/Zeugnisaufbewahrung.pdf (Öffnet in einem neuen Tab) unter „Schule/Aufbewahrungsort“ eingesehen werden.
Anleitung
1. Aufbewahrungsort in o.g. Liste suchen
a. Eine Schule hat die Zeugnisunterlagen lt. Liste übernommen
Die Kontaktdaten der Schule können Sie unter https://www.duisburg.de/bildungwissenschaft/schulen/schulen-in-duisburg.php finden. Nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit der Schule auf.
b. Das Stadtarchiv Duisburg hat die Zeugnisunterlagen lt. Liste übernommen
Die Zeugnisunterlagen können unter folgendem Link: Beantragung eines Ersatzzeugnisses beim Stadtarchiv Duisburg (Öffnet in einem neuen Tab) direkt beim Stadtarchiv beantragt werden.
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass das Stadtarchiv nur Zugriff auf die Zeugnisunterlagen hat, die laut o.g. Liste auch entsprechend beim Stadtarchiv aufgeführt sind.
Eine zusätzliche Kontaktaufnahme mit dem Stadtarchiv, nach negativer Mitteilung seitens der Schule über das Vorliegen von Zeugnisunterlagen dort, ist somit nicht zielführend.
Für diesen Fall prüfen Sie den Punkt „Keine oder nur noch unvollständige Zeugnisunterlagen vorhanden“
(Öffnet in einem neuen Tab) - Keine oder nur noch unvollständige Zeugnisunterlagen vorhanden
Zeugnisse, die von Schulen im Bereich des Landes Nordrhein-Westfalen ausgestellt worden waren und zerstört oder abhandengekommen sind, können durch eine Bescheinigung, welche die zuständige Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung Düsseldorf) ausstellt, wenn bei der Schule keine oder nur noch unvollständige Zeugnisunterlagen vorhanden sind, ersetzt werden.
Voraussetzung für die Ausstellung der Bescheinigung ist die glaubhafte Bestätigung durch eine schriftliche, an Eides Statt abzugebende Erklärung einer Person, die auf Grund ihrer dienstlichen Stellung von der Ablegung der Prüfung oder dem Erwerb des Befähigungsnachweises Kenntnis hat oder durch schriftliche, an Eides Statt abzugebende Erklärungen von zwei Personen, die von der Ablegung der Prüfung oder dem Erwerb des Befähigungsnachweises eigene Kenntnis haben. Die vorgelegten eidesstattlichen Erklärungen verbleiben bei der Schulaufsichtsbehörde.
Die Kontaktdaten der Bezirksregierung Düsseldorf finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab)
Anerkennung ausländischer Zeugnisse oder Bildungsnachweise
- Für die Anerkennung ausländischer Zeugnisse oder Bildungsnachweise sind die Bezirksregierungen zuständig. Weitere Informationen und Kontakdaten können Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab) finden.
Beglaubigung von Zeugniskopien
- Die Beglaubigung von Zeugniskopien kann in den Bürgerservicestellen der Bezirksämter innerhalb der Öffnungszeiten gegen Zahlung einer entsprechenden Gebühr vorgenommen werden. Termine können u.a. hier (Öffnet in einem neuen Tab) online vereinbaren.