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Abgabe einer Sorgeerklärung

Wollen Eltern die Sorge für Ihr Kind gemeinsam ausüben, auch wenn sie nicht verheiratet sind, so können sie dies mit einer entsprechenden Sorgeerklärung bestimmen, die Sie beim Jugendamt oder einem Notar beurkunden lassen.

Beschreibung

Sind Sie als Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, so hat die Mutter mit der Geburt des Kindes das alleinige Sorgerecht kraft Gesetzes. Wollen Sie die elterliche Sorge für Ihr Kind gemeinsam ausüben, so können Sie dies mit einer entsprechenden Sorgeerklärung bestimmen, die Sie beim Jugendamt oder einem Notar beurkunden lassen. Dies ist auch bereits vor der Geburt des Kindes möglich. Eine Ausfertigung dieser Sorgeerklärung erhält das Jugendamt des Geburtsortes Ihres Kindes für das Sorgeregister. Sofern der andere Elternteil keine Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge abgibt, kann ein Antrag an das Familiengericht zur Regelung der gemeinsamen elterlichen Sorge gestellt werden.

Dokumente
Benötigt werden:
- gültiger Personalausweis oder Pass,
- Geburtsurkunde des Kindes,
- Vaterschaftsanerkennung

Bemerkung
Die einmal abgegebene Sorgeerklärung kann nicht widerrufen werden.

Gibt es zu einem späteren Zeitpunkt Streit um das Sorgerecht, so ist eine Abänderung nur durch gerichtliche Entscheidung auf Antrag eines Elternteiles möglich (siehe Link unten: Beurkundung).

Verheiratete Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht. Bei einer Trennung oder Scheidung ändert sich dies nur, wenn auf Antrag eines Elternteiles die elterliche Sorge durch gerichtliche Entscheidung auf ein Elternteil beschränkt wird. Das alleinige Sorgerecht für ihr Kind kann eine Mutter mit einem sogenannten "Negativattest" nachweisen. Ansprechpartner hierfür ist das Jugendamt Ihres Wohnortes.

Sprechen Sie uns in den Regionalstellen des Jugendamtes an (montags, mittwochs und donnerstags von 08.00 - 16.00 Uhr).

Regionalstelle Nord
Friedrich-Ebert-Str. 152
47179 Duisburg
(Bezirke Hamborn und Walsum sowie Meiderich / Beeck)

Regionalstelle Mitte
Sonnenwall 73-75
47051 Duisburg
(Bezirke Homberg/ Ruhrort/ Baerl und Rheinhausen sowie Mitte und Süd)

Erläuterungen und Hinweise

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