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Große HundeAls großer Hund gilt ein Hund, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht. Auch Hunderassen, die die genannten Maße z.B. aufgrund ihres Alters (noch) nicht erreicht haben, unterfallen den Regelungen für große Hunde.
AssistenzhundeAls tierische Hilfe dürfen Assistenzhunde ihre Menschen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz auch an Orte begleiten, an denen Hunde normalerweise verboten sind.
Landeshundegesetz NRWDas Veterinäramt Duisburg ist neben dem Ordnungsamt in die Umsetzung des Landeshundegesetzes Nordrhein-Westfalen eingebunden. Zu seinen Aufgaben zählen unter anderem die Abnahme der Sachkundeprüfung gemäß § 6 Abs. 2 Landeshundegesetz NRW, die Durchführung von Rassebestimmungen sowie Verhaltensprüfungen von Hunden.
HundekotWer auf Verkehrsflächen und in Anlagen Hunde oder andere Tiere mit sich führt oder frei laufen lässt, hat dafür zu sorgen, dass diese Tiere keine Sachen, insbesondere Gehwege, Plätze oder Blumenanlagen beschmutzen oder beschädigen.
Mit Hunden lebenDer Hund ist ein treuer Gefährte, ein Familienmitglied und ein bester Freund. Auf den folgenden Seiten erfahren Hundehalterinnen und Hundehalter, welche Regeln für ein rücksichtsvolles und harmonisches Zusammenleben in Duisburg zu beachten sind.