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Wir über uns"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Art. 3 (2) GG (Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland)
Chancengerechtigkeit und Integration in DuisburgAusschuss für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt Duisburg
Aufwandsentschädigung für kommunale MandatsträgerDie Mitglieder der kommunalpolitischen Gremien sind ausschließlich ehrenamtlich tätig. Ihnen steht eine angemessene Aufwandsentschädigung zu, die das Land in der Entschädigungsverordnung festgelegt ha
(Microsoft Word - SDuisburgSport.01 Betriebssatzung DuisburgSport 7. Änderung 15.05.2025_Entwurf.docx)