Bilanz der Schwerpunktkontrollen zum Grillverbot an Duisburger Seen und Grünanlagen
Zu umfangreichen Schwerpunktkontrollen war der Städtische Außendienst (SAD) gemeinsam mit dem Bezirksdienst und der Verkehrsüberwachung am vergangenen Mai-Wochenende an Duisburger Seen und Grünanlagen ausgerückt. Aufgrund der sommerlichen Witterung erreichte der Graslandfeuerindex zeitweise die Stufe 4, was zur Folge hatte, dass auch an ausgewiesenen öffentlichen Grillflächen nicht gegrillt werden durfte.
Kontrollschwerpunkte waren der Toeppersee, der Uettelsheimer See sowie der Meidericher Stadtpark. Ziel der Maßnahmen waren die Gefahrenabwehr, die konsequente Durchsetzung ordnungsrechtlicher Verbote sowie die präventive Aufklärung der Bevölkerung.
Vom 1. bis 3. Mai sprachen die Ordnungskräfte 114 Verwarnungen aus –davon 94 wegen unerlaubten Grillens, 11 wegen Shisha-Rauchens und weitere unter anderem wegen Wildpinkelns, Verstößen auf Spielplätzen (Alkohol, Hunde) und unsachgemäßer Müllentsorgung. Hinzu kamen 19 Ordnungswidrigkeitenanzeigen zum Beispiel wegen Lärmbelästigung und verweigerter Personalienauskunft. Außerdem musste am Uettelsheimer See ein Platzverweis wegen Ruhestörung ausgesprochen werden. Zusätzlich notierten die Einsatzkräfte 18 Verkehrsverwarnungen wegen Halt- und Parkverstößen. Insgesamt führten die Mitarbeitenden circa 530 präventive Aufklärungsgespräche.
Durch die hohe Präsenz der Einsatzkräfte konnten zahlreiche weitere Verstöße bereits im Vorfeld verhindert und gefährliche Situationen vermieden werden. Der Einsatz verlief an allen Tagen ohne besondere Vorkommnisse. Die Maßnahmen stießen bei der Bevölkerung überwiegend auf positive Resonanz.
Die Stadt Duisburg weist darauf hin, dass Grillverbote und Verhaltensregeln dem Schutz von Menschen, Umwelt und öffentlicher Sicherheit dienen und auch künftig bei entsprechender Wetterlage konsequent überwacht werden.