Vereinfachter Zugang zur Ehrenamtskarte NRW
Die landesweit gültigen Zugangsvoraussetzungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte NRW wurden deutlich gesenkt: Statt bislang fünf Wochenstunden bzw. 250 Stunden im Jahr genügt künftig ein nachgewiesener ehrenamtlicher Einsatz von vier Stunden pro Woche bzw. 200 Stunden pro Jahr.
Eine weitere positive Neuerung: Ehrenamtliche können nun eine Aufwandsentschädigung erhalten – sofern diese die steuerlichen Freibeträge der Ehrenamtspauschale (960 Euro) oder der Übungsleiterpauschale (3.300 Euro) nicht übersteigt.
Oberbürgermeister Sören Link begrüßt die Änderungen: „Das Ehrenamt spielt in allen gesellschaftlichen Bereichen unserer Stadt eine wichtige Rolle. Der vereinfachte Zugang zur Ehrenamtskarte ist deshalb ein verdientes Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung für die vielen engagierten Freiwilligen.“
Neben den landesweiten Kriterien gilt auch, dass alle Duisburgerinnen und Duisburger die Karte beantragen können, die sich seit mindestens einem Jahr ehrenamtlich einbringen – egal, wo sie ihr ehrenamtliches Engagement ausüben.
Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte NRW oder der Jubiläums-Ehrenamtskarte NRW können nicht nur lokale Ermäßigungen in Duisburg nutzen, sondern profitieren inzwischen landesweit von rund 5000 Vergünstigungen bei Unternehmen und Einrichtungen. Die Änderungen hatte zuletzt der Landtag NRW verabschiedet.
Weitere Informationen zur Ehrenamtskarte gibt es hier: https://duisburg.de/microsites/buergerengagement/rubrik1/ehrenamtskarte