Mietspiegel für die Stadt Duisburg

Der Mietspiegel 2026 ist gültig ab dem 01.02.2026. Es handelt sich um einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB

Beschreibung

Beschreibung

Zum 01.02.2026 gilt in Duisburg ein neuer qualifizierter Mietspiegel.

Der Mietspiegel bildet eine Übersicht über die in Duisburg gezahlten Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage.  

Mietspiegel bieten den Mietvertragsparteien bei bestehenden Mietverhältnissen die Möglichkeit, in eigener Verantwortung die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB zu ermitteln, ohne selbst Vergleichsobjekte benennen oder erhebliche Kosten und Zeit für Gutachten aufwenden zu müssen.

 

Der Mietspiegel wird von der Stadt Duisburg herausgegeben und wurde auf Beschluss und unter Mitwirkung der Arbeitsgemeinschaft Mietspiegel (Mietspiegel-AG) erstellt. Die Mietspiegel-AG wird organisiert und moderiert von der Stadt Duisburg (Amt für Soziales und Wohnen), zu den Teilnehmern gehören neben diesem: 

  1. Arbeitsgemeinschaft der Wohnungsunternehmen Duisburg-Niederrhein
  2. Verein der Haus- und Grundeigentümer Groß-Duisburg e.V.
  3. Haus und Grund Grafschaft Moers e.V.
  4. Mieterbund Rhein-Ruhr e.V.
  5. Mieterschutzverein Groß-Duisburg e.V.
  6. Mieterschutzbund e.V.
  7. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Duisburg
  8. Stadt Duisburg, Stabsstelle für Statistik
     

Der Mietspiegel 2026 wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen gemäß § 558 d Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erstellt und ist eine Fortschreibung des Mietspiegels 2024 auf Basis der Entwicklung des Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts der Vergleichsmonate Mai 2023 zu Mai 2025. Die Fortschreibung wurde von DOMUS Consult GmbH im Auftrag der Mietspiegel-AG durchgeführt.

Er wurde von den vorgenannten Interessenverbänden Nr. 1 bis 4 sowie vom Haus & Grund Meiderich Eigentümerschutz-Gemeinschaft e.V. und vom Immobilienverband Deutschland anerkannt. Er genügt damit den Anforderungen, die an qualifizierte Mietspiegel (§ 558d Abs.1 BGB) gestellt werden.

 

Die Mietspiegelbroschüre sowie der Methodenbericht sind unter „Download“ zu finden. Der Online-Mietspiegelrechner steht mit den aktualisierten Zahlen ab dem 31.01.2026 weiter zur Verfügung.