Wahl- und Abstimmungshelfer
Bei Wahlen sind in Duisburg bei der Kommunal-, Bundestags-, Landtags- und Europawahlen über 4.000 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer im Einsatz. Bei einem Bürgerentscheid führen rund 1.000 Engagierte das Abstimmungsverfahren durch.
Zum Aufgabenbereich der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehören die Feststellung der Wahl- bzw. Abstimmungsberechtigung der Wählerinnen und Wähler, die Ausgabe der Stimmzettel und die Auszählung der Stimmen am Wahltag im Wahllokal.
Bei Kommunalwahlen und Bürgerentscheiden müssen ehrenamtliche Helferinnen und Helfer mindestens 16 Jahre alt und im Besitz der EU-Bürgerschaft sein, bei Bundestags-, Landtags- und Europawahlen sind ein Mindestalter von 18 Jahren und die deutsche Staatsangehörigkeit Voraussetzungen.
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