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Verwaltungslehrgang II (Tagesform)

Ab dem Jahr 2027 wird das Fortbildungsangebot Verwaltungslehrgang II nicht mehr neu gestartet. Stattdessen wird es durch ein neues Bildungsangebot ersetzt, dessen Entwicklung derzeit noch läuft.

Zielgruppe

Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten, Kaufleute für Büromanagement - Fachrichtung Kommunalverwaltung - oder mit bestandener Verwaltungsprüfung I. Tarifbeschäftigte von Kommunalverwaltungen, die die Zweite Verwaltungsprüfung als Voraussetzung einer entsprechenden Eingruppierung ablegen müssen (siehe Ziff. 7 der der grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen) der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA)). 

Lehrgangsziel

Vorbereitung auf die o. g. Zweite Verwaltungsprüfung anhand des von der Leitstelle der Studieninstitute für kommunale Verwaltung in Nordrhein-Westfalen beschlossenen Lehr- und Stoffverteilungsplanes für den Verwaltungslehrgang II.

Zulassungsvoraussetzung

Erfolgreiche Teilnahme am Zulassungsverfahren (siehe Landesbezirklicher Tarifvertrag vom 19. Dezember 2006 zum TVöD im Bereich des KAV NW (TVöD-NRW) i. d. F. des 13. Änderungs-TV vom 16. Dezember 2020; Nr. 5 Zulassung/Durchführung Verwaltungslehrgang II).

Von der Teilnahme am Zulassungsverfahren befreit sind Beschäftigte, die die Erste Verwaltungsprüfung bzw. die Abschlussprüfung zum/zur Verwaltungsfachangestellten mit der Note „sehr gut (1)“ oder „gut (2)“ bestanden haben. Dies gilt analog auch für die Abschlußprüfung der Kaufleute für Büromanagement - Fachrichtung Kommunalverwaltung -. 

Weitere Zulassungsvoraussetzungen

Erfolgreiche Teilnahme an der Ersten Verwaltungsprüfung oder Abschlussprüfung zum/zur Verwaltungsfachangestellten.

Besondere Zulassungsvoraussetzungen der Anstellungskörperschaften bleiben unberührt.

Vor Lehrgangsbeginn ist die Anerkennung von anderweitig erlangten Befähigungen gegen entsprechenden Nachweis und anschließende Freistellung von Unterrichts-/Klausurverpflichtungen möglich.

Ablauf des Lehrgangs

  • 816 Unterrichtsstunden an 1-2 Tagen in der Woche
  • zzgl. 10 Modulprüfungen (Module 1-10)
  • 1 wissenschaftliche Hausarbeit


Die Institutsferien entsprechen grundsätzlich den allgemeinen Schulferien in NRW.

Abschlussprüfung für die Zweite Verwaltungsprüfung für Beschäftigte

Die Prüfungsordnung für die Zweite Verwaltungsprüfung der Beschäftigten
im kommunalen Verwaltungsdienst (POV-Kom-II) in der Fassung vom 14.11.2019 steht als Download zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartnerin vor Ort

Frau Marticke

Studieninstitut Duisburg, Albert-Hahn-Str. 45, 47269 Duisburg

Telefon: 0203 / 283-983840 oder studieninstitutstadt-duisburgde

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