Ab dem Schuljahr 2019/2020 wurde durch das Schulrechtsänderungsgesetez das Abitur nach 13 Jahren (G9) wieder eingeführt und zum Regelfall gemacht.
Das Gymnasium (G9) umfasst in der Sekundarstufe I die Klassen 5 bis 10 und in der Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe) die Jahrgangsstufen 11 bis 13
Die Klassen 5 und 6 bilden eine pädagogische Einheit, die Erprobungsstufe. Innerhalb der Erprobungsstufe gehen die Schülerinnen und Schüler ohne Versetzung von der Klasse 5 in die Klasse 6 über.
Am Ende der Erprobungsstufe wird die Entscheidung über die Eignung und damit den Verbleib am Gymnasium oder den Wechsel zu einer anderen Schulform getroffen.
Anschließend ist ein Schulformwechsel noch bis zum Beginn der 9. Klasse auf Antrag der Eltern möglich
Unterricht
Der Unterricht wird in der Sekundarstufe I in allen Fächern des Pflichtbereiches in der Regel im Klassenverband erteilt.
Englisch ist als erste Fremdsprache ab Klasse 5 bis 10 Pflichtfach
Als weitere Fremdsprache wird ab Klasse 7 Französisch oder eine andere moderne Fremdsprache erteilt.
Das Erlernen von zwei Fremdsprachen ist am Gymnasium Pflicht.
Ab Klasse 7 muss im Rahmen des Wahlpflichtunterrichtes die 2. Fremdsprache (in der Regel Latein oder Französisch) belegt werden.
Im Wahlpflichtunterricht der Klassen 9 und 10 bietet die Schule mindestens eine dritte Fremdsprache und das Fach Informatik oder eine Fachkombination mit Informatik an.
Abschlüsse
Das Gymnasium vergibt Abschlüsse, die den folgenden gleichwertig sind:
In der Klasse 10 (Nach dem Abschlussverfahren)
den erweiterten ersten Schulabschluss (früher Hauptschulabschluss nach Klasse 10)
den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife)
die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe mit der Versetzung am Ende der letzten Klasse der Sekundarstufe I