Hier finden Sie weiterführende Informationen, wenn Sie ein Wildtier gefunden haben.
Verletztes Wildtier
Wenn Sie ein verletztes Wildtier gefunden haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Ihr Anliegen wird von uns aus weiter an die zuständigen Jagdausübungsberechtigten weitergeleitet.
Gemäß § 28a des Landesjagdgesetzes NRW muss in jedem Fall umgehend die Polizei benachrichtigt werden, damit der Jagdausübungsberechtigte informiert wird und handeln kann. Auch ein geflüchtetes Reh kann verletzt sein oder ein Rehkitz hinterlassen.