Hilfe für Menschen aus der Ukraine
Stand: 29.01.2025
Hinweise zur Übersetzung:
Щоб переглянути цю сторінку українською мовою, натисніть на німецький прапорець у верхньому лівому куті, а потім виберіть українську мову. Після цього сторінка буде перекладена автоматично.
Fragen und Antworten (FAQ) – Ukrainehilfe
Die Stadt Duisburg arbeitet weiterhin bestmöglich daran, weitere Flüchtlinge aus der Ukraine aufzunehmen und zu versorgen. Diese Aufgabe ist nur gemeinschaftlich zu lösen und somit kümmern sich neben den Wohnungsanbietern auch Kooperationspartner der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in Duisburg um das Wohlergehen der geflüchteten Menschen.
„Jetzt muss alles getan werden, um den Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine eine sichere Unterkunft zu geben. Das ist unsere humanistische Aufgabe. Die langen Strapazen fordern einen Platz an dem man zur Ruhe kommen kann. Schnell müssen die Verantwortlichen beim Bund und Land die aufenthaltsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Fragen klären. Niemand weiß, wie lange der Krieg andauern wird“ sagt Oberbürgermeister Sören Link.
„In den letzten Tagen haben sich bereits viele Duisburger*innen mit Hilfsangeboten an mich gewandt. Das hat mich nicht überrascht, denn Duisburg ist eine Stadt mit einer hohen Willkommenskultur. Das Hilfsangebot ist groß.
Wie Ihre Hilfsangebote auch ankommen und wo Flüchtlinge Unterstützung erhalten, erklären die nachstehenden Fragen und Antworten (FAQ).
Informationen des Bundes
Ich bin in der Ukraine, befinde mich in einem anderen Staat der Europäischen Union oder einer anderen Stadt in Deutschland. Was muss ich tun?
Sofern Sie sich als deutsche Staatsangehörige noch in der Ukraine befinden, wenden Sie sich bitte an das Auswärtige Amt:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/ukraine-node (Öffnet in einem neuen Tab)
Bei Evakuierungsmaßnahmen kann die Stadt Duisburg kann sowohl ukrainische als auch deutsche Staatsangehörige leider nicht unterstützen. Sofern Sie sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union befinden, folgen Sie bitte den dortigen Instruktionen und Informationen.
Wenn Sie sich in der Bundesrepublik Deutschland befinden, wenden Sie sich bitte an die in Ihrer Stadt zuständige Behörde.
Ich bin in Duisburg angekommen, wie geht es weiter?
Unterbringung Flüchtlinge Ersterfassungsstelle
Alle aus der Ukraine geflüchteten Menschen, die neu nach Duisburg anreisen oder noch nicht registriert sind, müssen während der allgemeinen Dienstzeiten in der Ausländerbehörde Duisburg vorsprechen. Die Ausländerbehörde nimmt eine erste Registrierung vor und prüft die aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen. Im Anschluss daran können Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen eingeleitet werden.
Öffnungszeiten Ausländerbehörde
Während der allg. Dienstzeiten (Mo- Fr. 8.00 -15. 00 Uhr)) wenden sich die ukrainischen Flüchtlinge direkt an das Amt für Integration und Einwanderungsservice.
Bei eigenständiger Einreise oder Unterstützung durch Dritte (Privatpersonen, sonstige Organisationen)
Bitte nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt mit dem Amt für Integration und Einwanderungsservice der Stadt Duisburg auf. Hierzu stehen Ihnen folgende Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
E-Mail: aiestadt-duisburgde
Call Duisburg: 0203 94000
Das Amt für Integration und Einwanderungsservice nimmt eine erste Registrierung vor und prüft die aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen. Für den Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ist diese Registrierung unbedingt notwendig.
Zuweisung durch den Bund oder das Land Nordrhein-Westfalen:
In der Regel besteht bereits durch die Bezirksregierung Arnsberg Kontakt mit dem Fachbereich Asyl und der Ausländerbehörde der Stadt Duisburg, so dass hier keine weitere eigenständige Veranlassung erforderlich ist.
Ich halte mich in Duisburg auf und habe kein Geld mehr. Wie und wo erhalte ich finanzielle Unterstützung?
Informationen zum Grundsicherungsleistungsbezug beim Amt für Soziales und Wohnen:
Alle ukrainischen Flüchtlinge, die am 01.08.1956 geboren sind oder eine Altersrente nach ukrainischem Recht nachweislich erhalten, haben die Möglichkeit einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter bei der zuständigen Außenstelle des Amtes für Soziales und Wohnen in Hamborn (im ehemaligen Hamborner Stadtbad, Walther-Rathenau-Str. 2, 47166 Duisburg), Meiderich (im ehemaligen Hamborner Stadtbad, Walther-Rathenau-Str. 2, 47166 Duisburg), Innenstadt (Oberstr. 5, 47051 Duisburg) oder Homberg Bismarckplatz1, 47198 Duisburg) zu stellen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem aktuellen Wohnort.
Ab dem Jahr 2024 wird die Altersgrenze mit der Vollendung des 66. Lebensjahres erreicht.
Von einer eigenständigen Vorsprache ohne Termin in den Außenstellen sollte abgesehen werden.
Sollten zuvor keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen worden sein, wird um eine telefonische Kontaktaufnahme zu den Mitarbeiter*innen der Außenstellen wird gebeten.
Die Ansprechpartner*innen finden Sie im Internet:
Wie bekomme ich eine Wohnung in Duisburg?
Neben der regulären Wohnungssuche auf dem freien Wohnungsmarkt bestehen folgende Optionen:
Wohnungssuchende können sich auf der Internetseite www.woledu.de (Öffnet in einem neuen Tab) unter der Rubrik "Ich suche eine Wohnung" in einen Bewerbungsbogen eintragen. Dieser geht nach dem Absenden an alle teilnehmenden Wohnungsunternehmen der Kooperationsgemeinschaft „Wohnen und Leben in Duisburg - WoLeDu“. Steht dort entsprechender Wohnraum zur Verfügung, erhalten Wohnungssuchende automatisch Angebote.
Bei der Suche nach einer Wohnung kann darüber hinaus auch das Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Duisburg behilflich sein. Wohnungssuchende können sich hierzu an die Kommunale Wohnungsvermittlungsstelle (Öffnet in einem neuen Tab) wenden.
Gutenbergstr. 24, 47051 Duisburg
Sprech-/Öffnungszeiten:
montags und mittwochs in der Zeit von 8 bis 16 Uhr, freitags 8 bis 13 Uhr
Kontakt: kwvstadt-duisburgde oder Tel. 0203 283 2900
Ist der Besuch beim Arzt oder die medizinische Versorgung sichergestellt?
Im Rahmen der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) oder Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) erhalten Sie auch einen Krankenversicherungsschutz.
Im akuten medizinischen Notfall wählen Sie bitte die Rufnummer 112.
Hausärztlicher Notdienst 16.00 – 8.00 Uhr und am Wochenende: 116 117
Kann mein Kind die Schule besuchen?
Ihr Kind kann in Duisburg ab der Registrierung in der Stadt eine Schule besuchen. Die Stadt Duisburg hat dafür generell spezielle Vorbereitungsklassen eingerichtet. Sie müssen sich um eine Anmeldung somit nicht eigenständig kümmern, sondern werden nach der Registrierung bei der Stadt Duisburg automatisch in den Prozess einbezogen:
Dieser sieht wie folgt aus:
Sie erhalten eine Einladung zu einem Beratungsgespräch beim Kommunalen Integrationszentrum (KI). Dort wird auch eine erste Einstufung zu einer Klassenstufe Ihrer Kinder vorgenommen.
Im Anschluss daran erhalten Sie eine Zuweisung zu einer passenden Lerngruppe für Ihre schulpflichtigen Kinder durch die Schulaufsicht.
Nach Eingang des Zuweisungsschreibens können Sie Ihre Kinder innerhalb von 14 Tagen an der angegebenen Schule anmelden.
Sollten Sie weiterführende Fragen zu diesem Prozess haben, können Sie sich an seiteneinsteigerstadt-duisburgde wenden.
Ich benötige für mein Kind einen Platz in einer Kindertagesstätte (KiTa), wo bekomme ich Hilfe?
Ansprechpartner für KiTa-Plätze ist das Jugendamt. Sie erreichen unter 0203 / 283 2357 das Team der KiTa-Plätze.
Weiterhin haben wir in Duisburg das Angebot der FlüKids des DRK Duisburgs. Hier werden Kinder aus geflüchteten Familien betreut, welche keinen KiTa-Platz haben. Das Angebot sowie die Kontaktdaten finden sie unter:
Grundsätzlich ist der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) des Jugendamtes Duisburg ihr Ansprechpartner für alle Fragen ihre Kinder betreffend. Die für Sie zuständige Außenstelle finden sie auf der Homepage unter:
https://www.duisburg.de/vv/oe/dezernat-ii/51/Jugendamt.php (Öffnet in einem neuen Tab)
Wo bekomme ich Unterstützung, wenn ich schwanger bin oder Kinder unter 3 Jahren habe?
Die Beratungsstelle der Frühen Hilfen Duisburg bietet Beratung, Unterstützung und Information rund um Schwangerschaft und Kinder bis zum 3ten Lebensjahr.
Bildung und Teilhabe (BuT)
Ausflüge mit der KiTa/Schule, Lernförderung, Mittagessen, Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben:
Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien haben einen Anspruch auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe und können zu diesem Zweck bei den zuständigen Stellen zusätzliche Leistungen beantragen.
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Leistungen nach dem SGB XII, Sozialgeld, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Schulbücher:
Kosten für Schulbedarf (Schulbücher etc.) sind automatisch mit in den Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder Sozialgesetzbuch XII enthalten und müssen nicht extra beantragt werden.
Ich komme aus der Ukraine, wie ist der ausländerrechtliche Status? Darf ich arbeiten?
Ukrainische Staatsangehörige können visafrei ins Bundesgebiet einreisen und können sich für die Dauer von bis zu 90 Tagen ohne Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhalten. Aufgrund des Angriffs der Russischen Föderation auf die Ukraine und die weiterhin mehr als dynamische Lage hat die Europäische Kommission am 03.03.2022 beschlossen, dass eine Regelung Anwendung findet, die ein erleichtertes Aufnahmeverfahren abseits eines Asylverfahrens ermöglicht. Zudem hat die Bundesregierung eine spezielle Verordnung zur vorübergehenden Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels für anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereister Ausländer erlassen.
Die von den Regelungen begünstigten Personen erhalten in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 AufenthG (Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet), die für die Dauer eines Jahres erteilt wird und zur Ausübung einer Beschäftigung berechtigt.
Selbstverständlich steht es den anlässlich des Krieges eingereisten Personen auch frei, einen Asylantrag beim zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu stellen. Angesichts des vereinfachten Verfahrens, wird jedoch zur unbürokratischen und schnellen Hilfe empfohlen, derzeit keinen Asylantrag zu stellen.
Wo finde ich generelle Beratungsangebote zum Thema Migration und Integration in Duisburg?
Eine Liste mit Beratungsdiensten zum Thema Migration und Integration in Duisburg haben wir hier zusammengestellt:
Online-Deutschkurse für Geflüchtete im vhs-Lernportal
Der Deutsche Volkshochschul-Verband bietet die Deutschkurse auf seiner Lernplattform www.vhs-lernportal.de (Öffnet in einem neuen Tab) jetzt in einer Version auf Ukrainisch an. Das Online-Portal umfasst eine breite Palette an Kursen, in denen Anfänger*innen wie Fortgeschrittene Deutschkenntnisse für Alltag und Beruf erwerben können. Alle Kurse stehen den Geflüchteten kostenfrei zu Verfügung. Es werden lediglich ein Smartphone und ein Internetzugang benötigt. Mit den ebenfalls auf Ukrainisch vorhandenen Apps zu den Deutschkursen kann zudem offline gelernt werden.
Alle Lernenden werden von Online-Tutor*innen unterstützt, diese korrigieren Aufgaben, motivieren und geben Lerntipps. So können insbesondere diejenigen Geflüchteten, die noch keinen Platz in einem Deutschkurs vor Ort gefunden haben, die Zeit nutzen, um selbständig mit dem Deutschlernen zu beginnen.
Für Dozent*innen und freiwillige Helfer*innen, die Geflüchtete beim Spracherwerb unterstützen möchten, veranstaltet der Deutsche Volkshochschul-Verband gratis Webseminare, in denen Inhalte und Funktionen der Plattform erläutert werden. Termine und Inhalte der Seminare finden sich unter: www.vhs-lernportal.de/schulungen (Öffnet in einem neuen Tab)
Flyer auf Ukrainisch können kostenlos bestellt werden unter:
www.vhs-lernportal.de/materialbestellung (Öffnet in einem neuen Tab)
Das vhs-Lernportal wurde mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Nationalen Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung entwickelt.
Deutschkurse für ukrainische Geflüchtete
Leider sind bereits alle sieben Deutschkurse für ukrainische Geflüchtete vollständig belegt. Für diese Kurse können Sie sich nicht mehr anmelden.
Demnächst bietet die VHS Integrationskurse mit 600 Unterrichtsstunden Sprachunterricht an. Wir können für Sie einen Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen, wenn Sie bereits bei der Ausländerbehörde registriert sind und ein entsprechendes Schreiben erhalten haben.
Bitte schicken Sie in diesem Fall eine Kopie Ihres Ausweises und Ihres Dokuments von der Ausländerbehörde an einsteigerkursevhs-duisburgde, damit wir einen Beratungstermin mit Ihnen vereinbaren können.
Auf dem VHS-Lernportal werden zudem kostenlose online Sprachkurse mit tutorieller Begleitung angeboten vhs-lernportal.de (Öffnet in einem neuen Tab). Hier können Sie in der Zwischenzeit bereits selbstständig anfangen, die deutsche Sprache zu erlernen.