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Haushaltssicherungskonzept der Stadt Duisburg 2027

Deutschlands Kommunen stehen finanziell so stark unter Druck wie nie: 2025 lag ihr Finanzierungsdefizit bei rund 31,9 Milliarden Euro. Sinkende Steuereinnahmen und steigende Sozialausgaben verschärfen die Situation. Auch Duisburg steht vor der Herausforderung, seinen Haushalt zu sichern und handlungsfähig zu bleiben.

So ist die Lage in unserer Stadt

Im Jahresabschluss 2025 der Stadt stehen deutlich höhere Ausgaben als Einnahmen:
Das Defizit liegt bei rund 132 Mio. Euro. Das sind 261 Euro je Duisburgerin und Duisburger!

Für das Jahr 2026 wird ein negatives Jahresergebnis von -276,73 Mio. Euro zum Berichtsstichtag 31.05.2026 prognostiziert.

Bereits im abgelaufenen Haushaltsjahr 2025 wurden restriktive Bewirtschaftungsregeln erlassen.

Wir wollen handlungsfähig bleiben und das ist der Plan:

Nach dem kommunalen Haushaltsrecht sind Jahresfehlbeträge bis spätestens Ende 2037 wieder auszugleichen.

Die Verwaltung legt dafür dem Stadtrat einen Entwurf eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) vor, zeitgleich mit dem Haushaltsplan für 2027/2028. Auf diese Weise sollen Jahresfehlbeträge Schritt für Schritt abgebaut und zu einer geordneten Haushaltswirtschaft zurückgekehrt werden.

Folgende Maßnahmen sollen greifen:

  • Einsparungen bei Sach- und Personalkosten
  • steigende Einnahmen und Konsolidierungsbeiträge der städtischen Tochterunternehmen

Was würde eine eingeschränkte kommunale Handlungsfähigkeit bedeuten?

Müsste der Haushalt durch die Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt werden, wären wir in unserem Handeln deutlich eingeschränkt:

  • Weniger Gestaltungsspielraum: Die Stadt müsste sich im Wesentlichen auf die Erfüllung von Pflichtaufgaben beschränken. Freiwillige Leistungen und eigene kommunale Gestaltungsmöglichkeiten wären gefährdet.

  • Mehr Kontrollen und längere Verfahren: Entscheidungen würden stärker kontrolliert und müssten umfangreicher geprüft und berichtet werden. Genehmigungsprozesse könnten dadurch deutlich länger dauern.

  • Weniger Investitionen: Statt Zukunftsprojekte umzusetzen, drohte ein Investitionsstau – etwa bei Kunstrasenplätzen, Fußgängerzonen, Begrünung, Theatern und Museen, Spielplätzen, Skateanlagen oder Hallenbädern.

  • Gefährdung freiwilliger Angebote: Betroffen wären beispielsweise Vereins- und Kulturförderung, Stadtfeste, Seniorenevents, Quartiersarbeit, Citymanagement, Bäder, Bibliotheken, VHS und Grünpflege.

  • Keine neuen Projekte außerhalb gesetzlicher Pflichtaufgaben: Auch Projekte, die nur mit Fördermitteln umgesetzt werden können und Beschäftigung, Wertschöpfung und Standortattraktivität stärken, wären nicht mehr möglich, wenn sie keine Pflichtaufgaben darstellen.

  • Folgen für die Stadtentwicklung: Es drohten Stillstand bei der Stadtentwicklung, eine Gefährdung der Kreditwürdigkeit bei Banken und ein Attraktivitätsverlust als Wohn- und Wirtschaftsstandort.

Gab es diese Situation schon einmal?

Bereits während der vorangegangenen Haushaltssanierung ab 2012 zeigte sich, was dies konkret bedeuten kann. Die damalige Aufsichtspraxis umfasste unter anderem:

  • Investitionskredite nur mit einzelfallbezogener Zustimmung

  • Stillstand im Personalbereich

  • keine Duldung neuer, weitergeführter oder ausgeweiteter freiwilliger Leistungen

  • Einschränkungen bei Fördermitteln

  • Kündigung von Förderverträgen mit Dritten zum nächstmöglichen Zeitpunkt

  • Beanstandung abweichender Ratsbeschlüsse

Konkret gefährdet wären beispielsweise:

  • Investitionen im Pflichtbereich, etwa Schul- und Kitaausbau, durch die Begrenzung der Netto-Neuverschuldung
  • die Umsetzung des Ratsbeschlusses zum Technologiequartier und Technologiezentrum Wedau

  • die Sanierung kommunaler Kulturimmobilien, etwa des Lehmbruck-Museums

  • Sonderzuschüsse für Kultureinrichtungen

  • die Sportförderung durch DuisburgSport und der „Pakt für den Sport“

  • die städtischen Maßnahmen zur IGA 2027

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