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Haushaltssicherungskonzept der Stadt Duisburg ab 2027

Bundesweit verzeichnen Kommunen ein Finanzierungsdefizit in neuer Rekordhöhe: Es belief sich im Jahr 2025 auf rund 31,9 Mrd. Euro. Die Gründe dafür sind vielfältig: Zusätzlich zu sinkenden Steuereinnahmen treiben insbesondere steigende Sozialabgaben die Kommunen immer tiefer in die roten Zahlen.

So ist die Lage in unserer Stadt

Im Jahresabschluss der Stadt stehen deutlich höhere Ausgaben als Einnahmen:
Das Defizit liegt bei rund 132 Mio. Euro. Das sind 261 Euro je Duisburgerin und Duisburger.

Damit hat sich das Ergebnis innerhalb eines Jahres gegenüber 2024 um zirka 160 Mio. Euro verschlechtert.

Bereits im abgelaufenen Haushaltsjahr wurden restriktive Bewirtschaftungsregeln erlassen. Dennoch - nach aktuellen Prognosen ist mit einem weiter steigenden Fehlbetrag für das Jahr 2026 zu rechnen – in einer Größenordnung von rund 280 Mio. Euro. 

Das ist der Plan: ein Haushaltssicherungskonzept

Nach dem kommunalen Haushaltsrecht sind Jahresfehlbeträge bis spätestens Ende 2037 wieder auszugleichen.

Die Verwaltung legt dafür dem Stadtrat einen Entwurf eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) vor, zeitgleich mit dem Haushaltsplan für 2027

Auf diese Weise sollen Jahresfehlbeträge sukzessive abgebaut und zu einer geordneten Haushaltswirtschaft zurückgekehrt werden.

Folgende Maßnahmen sollen greifen:

  • Einsparungen bei Sach- und Personalkosten
  • steigende Einnahmen und Konsolidierungsbeiträge der städtischen Tochterunternehmen

Stadtdirektor und Stadtkämmerer Martin Murrack:

„Bis zum Ende des Konsolidierungszeitraums wollen wir jährlich 350 Mio. Euro einsparen. Dafür müssen wir prüfen, wie wir unsere Aufgaben effizienter erfüllen können. Dazu gehört, dass wir die Chancen der Digitalisierung und künstlichen Intelligenz konsequent nutzen, um Prozesse einfacher, schneller und wirtschaftlicher zu machen. Auf Dauer werden die kommunalen Finanzen nur dann wieder stabil, wenn auch endlich Bund und Land Verantwortung übernehmen. Das bedeutet, dass Städte und Gemeinden für ihre wachsenden Aufgaben auch die nötigen finanziellen Mittel bekommen müssen. Duisburg kann das nach Jahrzehnten der Konsolidierung nicht allein leisten.“

Antworten auf die drängendsten Fragen - FAQ

1. Welche konkreten Ausgaben führen aktuell zum Haushaltsdefizit? 

Bundesweit verzeichnen Kommunen ein Finanzierungsdefizit in neuer Rekordhöhe – es belief sich im Jahr 2025 auf rund 31,9 Mrd. Euro. Für ganz Deutschland gerechnet sind das 382 Euro je Einwohner. Die Gründe dafür sind vielfältig: Zusätzlich zu sinkenden Steuereinnahmen treiben insbesondere steigende Sozialabgaben die Kommunen immer tiefer in die roten Zahlen.

Auch im Jahresabschluss der Stadt Duisburg stehen deutlich höhere Ausgaben als Einnahmen: Das Defizit liegt bei rund 132 Mio. Euro. Damit hat sich das Ergebnis innerhalb eines Jahres gegenüber 2024 um zirka 160 Mio. Euro verschlechtert. Nach aktuellen Prognosen ist mit einem weiter steigenden Fehlbetrag für das Jahr 2026 zu rechnen – in einer Größenordnung von rund 280 Mio. Euro.

2.  Welche Sozialausgaben steigen besonders stark an? 

Steigende Fallzahlen und Kosten sind insb. in den Bereichen Jugendhilfe sowie bei den drei Sozialleistungen Hilfe zur Erziehung, Hilfe zur Pflege und den Hilfen für Menschen mit Behinderungen zu verzeichnen. 

3.  Warum wird das Defizit in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter wachsen? 

Die Aufwendungen für Sozialtransfers und die Jugendhilfe entwickeln sich weiterhin dynamisch. Eine Trendumkehr ist aktuell nicht erkennbar.

4.  Was hat die Stadt bisher bereits unternommen, um gegenzusteuern? 

Bereits im September 2025 wurden durch die Verwaltung erste sofort wirksame Maßnahmen angestoßen. Dazu gehört u.a. eine restriktive Mittelbewirtschaftung; dabei dürfen ausschließlich rechtlich verpflichtende oder wirtschaftlich sinnvolle Ausgaben geleistet werden. Außerdem werden die Budgets der städt. Ämter nur schrittweise über das Jahr verteilt freigegeben; alle Ausnahmen bedürfen dabei einer besonderen Begründung. Schließlich gilt für frei werdende Stellen eine 6-Monatige Wiederbesetzungssperre.

Die Haushaltskonsolidierung in Duisburg reicht bis in die 1970er Jahre zurück und hat in der jüngeren Vergangenheit mit dem HSK 2010 und dem Haushaltssanierungsplan (HSP) im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen von 2012 bis 2021 stattgefunden. Mit dem HSK 2027 ff. werden nun die Weichen für eine weitere verantwortungsvolle Haushaltskonsolidierung gestellt.

5.  Welche konkreten Einsparungen sind im Haushaltssicherungskonzept vorgesehen? 

Um ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept aufstellen zu können, wird durch die Verwaltung aktuell ein Maßnahmenkatalog erarbeitet. Der Maßnahmenkatalog wird neben Einsparungen bei den Sach- und Personalkosten auch Beiträge der städtischen Konzerntöchter und Ertragsverbesserungen enthalten. Beabsichtigt ist, den Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) gemeinsam mit dem Haushaltsentwurf 2027 ff. in der Ratssitzung am 28.09.2026 in den politischen Beratungsprozess einzubringen. Ein Beschluss des HSK ist mit dem Beschluss der Haushaltssatzung für den 23.11.2026 vorgesehen.

6.  In welchen Bereichen könnten Sach- und Personalkosten reduziert werden? 

Bis zum Ende des Konsolidierungszeitraums sollen jährlich bis 350 Mio. Euro eingespart werden. Dafür ist zu prüfen, wie die Verwaltung ihre Aufgaben effizienter erfüllen kann. Dazu gehört, dass die Chancen der Digitalisierung und künstlichen Intelligenz konsequent genutzt wird, um Prozesse einfacher, schneller und wirtschaftlicher zu machen. Auf Dauer werden die kommunalen Finanzen nur dann wieder auf einer soliden Basis stehen, wenn Bund und Land ihrer Verantwortung für eine aufgabengerechte Finanzausstattung nachkommen.

7.  Was bedeutet die Haushaltslage konkret für Bürgerinnen und Bürger? (Beispiele?)

Hierzu ist aktuell keine Aussage möglich; siehe Antwort zu Frage 5. 

8.  Warum muss das Defizit bis 2037 ausgeglichen werden? 

Das HSK darf negative Jahresergebnisse für eine maximale Dauer von zehn Jahren ausweisen; spätestens im elften Jahr -also 2037- muss der Haushalt ausgeglichen sein, d.h. ein positives Jahresergebnis ausweisen. Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus § 76 Abs. 2 Satz 3 Gemeindeordnung NRW.

9. Ist ein früherer Haushaltsausgleich möglich – und wie realistisch ist das? 

Das hängt von der Entwicklung der kommunalen Finanzsituation im Allgemeinen, des Steueraufkommens der Stadt Duisburg und eventuellen Unterstützungsmaßnahmen von Bund und Land ab. Eine verlässliche Aussage kann zu Beginn der Haushaltssanierung nicht gegeben werden.

10. Wie lange gilt das Haushaltssicherungskonzept und welche Ziele hat es? 

Eine gesunde Haushaltswirtschaft der Stadt Duisburg ist die Grundlage der kommunalen Selbstverwaltung. Diese lässt sich durch das Aufstellen eines Haushaltssicherungskonzeptes (§ 76 GO NRW) erreichen, wenn ein dauerhafter Haushaltsausgleich mit konkreten Sparmaßnahmen nachgewiesen wird. Das HSK 2027 beginnt demnach 2027 mit der Zielsetzung, spätestens ab dem Jahr 2037 wieder positive Jahresergebnisse zu erwirtschaften und das Eigenkapital aufzubauen.

11. Warum wird weiterhin über Großprojekte gesprochen, wenn gleichzeitig gespart werden muss? (Bsp. Olympia)

Auch im Rahmen der restriktiven Bewirtschaftung ist die Fortführung bereits begonnener Investitionsmaßnahmen (z.B. angefangene Baumaßnahmen) oder der Neubeginn von wirtschaftlich sinnvollen Investitionen weiterhin möglich und sachgerecht. Auch Maßnahmen, die der Abwehr von Gefahren (z.B. im Rahmen der Verkehrssicherung) dienen, sind zulässig. Andernfalls würde die Stadt Duisburg wirtschaftliche Nachteile erleiden oder ihren gemeinwirtschaftlichen Pflichten nicht nachkommen. Projekte, die durch externe (Förder-)mittel haushaltsneutral umgesetzt werden können, sind ebenfalls von der restriktiven Bewirtschaftung ausgenommen.

Erläuterungen und Hinweise

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