Kleine Hunde sind Hunde mit einer Widerristhöhe (Schulterhöhe) von unter 40 cm und einem Gewicht von unter 20 kg. Nicht inbegriffen sind kleine Hunde, die z.B. nach einem Beißvorfall vom Bürger- und Ordnungsamt als individuell gefährlich eingestuft worden sind.
Anmeldung
Bürger- und Ordnungsamt: Für kleine Hunde besteht keine gesetzliche Anmeldepflicht bei der örtlichen Ordnungsbehörde.
Für die Abmeldung Ihres Hundes steht Ihnen die E-Mailadresse steuerveranlagungstadt-duisburgde zur Verfügung. Bitte geben Sie neben Ihren persönlichen Daten den Grund für die Abmeldung an. Im Falle des Ablebens Ihres Hundes fügen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis bei.
Hundehalterhaftpflichtversicherung
Für die Haltung von kleinen Hunden ist keine Hundehalterhaftpflichtversicherung erforderlich. Es wird jedoch empfohlen, eine Versicherung für Personen- und Sachschäden abzuschließen.
Kennzeichnung mittels Mikrochip
Es besteht keine Pflicht zur Kennzeichnung mit einem Mikrochip für einen kleinen Hund. Dennoch wird empfohlen, Ihren kleinen Hund mit einem fälschungssicheren Mikrochip kennzeichen zu lassen und in einem Tierregister zu erfassen.
Für kleine Hunde besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Maulkorbzwang. Dieser kann im Einzelfall, beispielsweise nach Anzeige eines Beißvorfalls, angeordnet werden.
Leinenzwang
Alle Hunde sind generell so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Dabei sind Hunde an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen:
1. in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
2. in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,
3. bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
4. in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.