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Grillen in Duisburg

Grill mit Gemüsespießen im Vordergrund, hinten in der Unschärfe Menschen

Grillen macht Spaß – gemeinsam genießen, draußen sein, abschalten. Denkt dabei an die Nachbarschaft, sorgt für wenig Rauch und Lärm, hinterlasst den Ort so sauber, wie ihr ihn vorgefunden habt und achtet auf rücksichtsvolles Miteinander. So bleibt’s für alle entspannt.

Städtische Grillflächen

Buchung nur über das städtische Buchungssystem

  • Lohheider See
  • Uettelsheimer See
  • Stadtpark Meiderich
  • Toeppersee
  • Biegerpark

Der aktuelle Graslandfeuerindex

Wichtiger Hinweis zum Brandschutz

  • Vor dem Grillen ist der aktuelle Graslandfeuerindex des Deutschen Wetterdienstes (DWD) zu prüfen.
  • Bei einem Graslandfeuerindex von 4 oder 5 gilt ein absolutes Grillverbot, auch auf ausgewiesenen Grillflächen.
  • Bei einem Graslandfeuerindex von 4 oder 5 ist außerdem das Rauchen von kohlebefeuerten Shisha-/Wasserpfeifen auf Anlagen und Verkehrsflächen verboten.
  • Es gelten die Bestimmungen der Duisburger Sicherheits- und Ordnungsverordnung. Verstöße können zum Platzverweis sowie zu Bußgeldern führen.

Lade Graslandfeuerindex …

Grillfläche buchen - so geht`s

  • Das Grillen ist nur mit einer gültigen Buchung über das städtische Buchungssystem erlaubt.
  • Gegrillt werden darf ausschließlich auf der gebuchten, befestigten Grillfläche.
  • Das Grillen ist ausschließlich auf diesen ausgewiesenen Flächen zulässig.
  • Die Grillflächen können bequem über das städtische Buchungssystem reserviert werden.
  • Nach erfolgreicher Buchung erhaltet ihr eine Buchungsbestätigung per E-Mail mit einem QR-Code.
  • Dieser berechtigt euch, die gebuchte Grillfläche zum reservierten Zeitraum zu nutzen.
  • Die Nutzung der Grillflächen ist bis zum 31.12.2026 kostenfrei. Ab dem 01.01.2027 wird für die Nutzung ein Entgelt in Höhe von 15,00 EUR erhoben.

Bitte beachtet die geltenden Regelungen sowie die Hinweise auf den Informationstafeln vor Ort.
Mit eurer Rücksichtnahme tragt ihr dazu bei, dass die Grillzonen für alle Besucherinnen und Besucher sauber, sicher und attraktiv bleiben.

⚠️ Die Regelungen zur Nutzung der Grillflächen in Duisburg gelten ab sofort. 


Grillflächen

Jetzt verbindlich buchen

Die Stadt Duisburg stellt mehrere öffentliche Grillzonen für gemeinsames und sicheres Grillen an ausgewiesenen Standorten zur Verfügung. Das Grillen ist täglich in der Zeit von 08:00 bis 20:00 Uhr gestattet.

Das sind unsere Regeln!

Damit alle den Grillplatz sicher und gerne nutzen können, bitten wir euch:

  • Grillen ist ausschließlich innerhalb der ausgewiesenen Grillfläche erlaubt.
  • Es dürfen nur handelsübliche Standgrills verwendet werden. Der Abstand zwischen Glut und Grasnarbe muss ausreichend sein.
  • Bodennahe Grills sind nicht zulässig.
  • Zu Bäumen, Baumkronen und Sträuchern ist ein Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten.
  • Offene Feuer sind nicht erlaubt.
  • Flüssigbrennstoffe oder andere Brandbeschleuniger dürfen nicht verwendet werden.
  • Die Grünflächen, Pflanzen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln und dürfen nicht beschädigt werden.
  • Grillgeräte und Shisha-/Wasserpfeifen sind während der Nutzung stets zu beaufsichtigen.
  • Der Grillplatz darf erst verlassen werden, wenn Feuer und Glut vollständig gelöscht sind.
  • Heiße Asche darf nur in die dafür vorgesehenen Metallbehälter entsorgt werden.
  • Abfälle sind in die vorgesehenen Abfallbehälter zu entsorgen. Sind diese voll, müssen Abfälle wieder mitgenommen und ordnungsgemäß über den Hausmüll entsorgt werden.
  • Der Grillplatz ist sauber zu hinterlassen.
  • Das Urinieren in der Natur ist untersagt.
  • Laute Musik und andere störende Lärmbelästigungen sind zu vermeiden.

Wo darf gegrillt werden?

  • Grillen ist auf städtischen Grün- und Parkflächen nur auf ausgewiesenen Grillflächen erlaubt.
  • Das Grillen auf Straßen, Gehwegen sowie an Rhein- und Ruhrufern ist nicht gestattet.
  • Auf Waldflächen einschließlich großer Teile der 6-Seen-Platte ist Grillen und offenes Feuer wegen der Waldbrandgefahr grundsätzlich verboten. Ausgenommen sind ausdrücklich ausgewiesene Grillplätze.
  • Die Nutzung städtischer Grillflächen ist nur nach vorheriger Buchung über das städtische Bewirtschaftungssystem zulässig.

Warum darf ich nicht überall grillen?

Die Grillzonen sorgen dafür, dass alle Duisburgerinnen und Duisburger die Grünanlagen gleichermaßen genießen können. Sie schützen andere Erholungssuchende vor Rauch- und Geruchsbelästigungen und helfen dabei, Müll, Schäden an Grünflächen sowie Brandgefahren zu vermeiden.

Bei anhaltender Hitze und Trockenheit kann zum Schutz von Menschen, Natur und Umwelt außerdem ein Grillverbot ausgesprochen werden.

Welche Folgen hat das Grillen außerhalb der erlaubten Flächen?

Das Grillen außerhalb der ausgewiesenen Grillflächen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Je nach Verstoß kann ein Verwarnungsgeld von 50 Euro erhoben werden. In schwerwiegenden Fällen können Bußgelder von bis zu 1.000 Euro verhängt werden, bei verbotenem Grillen in Grünanlagen oder im Wald sogar bis zu 5.000 Euro. Das gesetzlich vorgesehene Höchstmaß für ein Bußgeld beträgt 25.000 Euro.

Bitte haltet euch an die ausgewiesenen Grillflächen und die geltenden Regelungen. So schützt ihr andere Besucherinnen und Besucher, unsere Grünanlagen und die Natur.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

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