Anmeldung/ Selbstauskunft von Hygienebetrieben

Die nach § 6 Abs. 2 Hygiene-Verordnung NRW notwendige Anmeldung beim Gesundheitsamt wird, soweit noch nicht veranlasst, hiermit durch Absenden der Auskunft nachgeholt.
Die vorherige Anmeldung beim Gewerbeamt ist pflichtige Vorrausetzung und wird in dem Formular nochmals abgefragt.

Formular

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Angaben zum Betrieb
Gewerbeanmeldung erfolgte

(Hinweis: Falls bisher keine Anmeldung beim Gewerbeamt erfolgte, können Sie dennoch mit der Anmeldung/ Selbstauskunft von Hygienebetrieben fortfahren. Ihre Daten werden gespeichert. Gegebenenfalls meldet sich die Gesundheitsaufsicht der Stadt Duisburg bei Ihnen um das Gewerbe-Anmeldedatum abzufragen.)

Kontaktdaten
Kontaktdaten der Inhaberin/ des Inhabers
Welche Tätigkeiten werden ausgeübt? (Mehrfachauswahl möglich)
Abfrage Hygieneplan
Gibt es einen Hygieneplan?
Enthält dieser Verfahrensanweisungen und Präventionsmaßnahmen?
Enthält dieser Personalschutzmaßnahmen?
Ist der Arbeitsbereich leicht zu reinigen / desinfizieren?
Ist ein Händedesinfektionsmittel am Arbeitsplatz verfügbar?
Sind Einmalhandschuhe am Arbeitsplatz verfügbar?
Werden Einmalmaterialien verwendet?
Werden wiederverwendbare Materialien und Werkzeuge desinfiziert?
Werden wiederverwendbare Materialien und Werkzeuge sterilisiert?
Wird der Arbeitsplatz nach jeder Behandlung gereinigt und desinfiziert?
Wird der Arbeitsplatz arbeitstäglich gereinigt und desinfiziert?
Werden verletzungsgefährliche Materialien und Werkzeuge in sicher verschlossenen Behältnissen entsorgt?
Welche Desinfektionsmittel werden verwendet?
Werden wiederverwendbare Instrumente vor Ort aufbereitet?
Wird ein Instrumententauchbad verwendet?
Wird ein Heißluftsterilisator verwendet?
Wird ein Dampfsterilisator verwendet?
Wird der Sterilisator regelmäßig durch ein Fachunternehmen validiert?
Wird Sterilgut, mit Datum/Charge beschriftet, staubgeschützt gelagert?
Datenschutz

Wussten Sie schon?

Hier finden Sie eine Broschüre (Öffnet in einem neuen Tab) zum Thema Hygiene-Verordnung und Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten.