Anmeldung/ Selbstauskunft von Hygienebetrieben
Die nach § 6 Abs. 2 Hygiene-Verordnung NRW notwendige Anmeldung beim Gesundheitsamt wird, soweit noch nicht veranlasst, hiermit durch Absenden der Auskunft nachgeholt.
Die vorherige Anmeldung beim Gewerbeamt ist pflichtige Vorrausetzung und wird in dem Formular nochmals abgefragt.
Formular
Wussten Sie schon?
Hier finden Sie eine Broschüre (Öffnet in einem neuen Tab) zum Thema Hygiene-Verordnung und Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten.