Allgemeine Information zum Cannabisgesetz

Zum 01. April 2024 ist das Bundesgesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz -CanG) in Kraft getreten.

Aktuelle Reglungen

Seit dem 01.07.2024 gelten neue Regelungen zum gemeinschaftlichen nicht-gewerblichen Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen. Aktuelle und umfassende Informationen zum neuen Cannabisgesetz erhalten Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit. Ferner finden Sie dort Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie detaillierte Erläuterungen.

Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz | BMG (bundesgesundheitsministerium.de) (Öffnet in einem neuen Tab)

 

Verbotszonen

Nach den Vorgaben zur Einhaltung von Jugendschutzmaßnahmen sind beim Konsum von Cannabis in der Öffentlichkeit Beschränkungen zu beachten. D.h., der Konsum in unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren ist nicht gestattet. Des Weiteren ist sowohl das Konsumverbot in den sog. Schutzzonen als auch das temporäre Konsumverbot in den Fußgängerzonen, zwischen 7 und 20 Uhr, zu beachten.  Eine Übersichtskarte der Schutzzonen für das Stadtgebiet der Stadt Duisburg, ist über folgenden Link aufrufbar: 

Übersichtskarte (Öffnet in einem neuen Tab)