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Duisburg plant Schulstraßen an vier Grundschulen

Schulstraßen Allgemein

Hintergrund

Im direkten Umfeld vieler Schulen werden zunehmende Verkehrskonflikte zwischen Schulkindern, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind, und Fahrzeugen, mit denen andere Schulkinder zur Schule gebracht werden (so genannte ‚Elterntaxis‘) beobachtet. Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto bis unmittelbar vor das Schultor bringen, können dabei durch Halte- und Wendemanöver unübersichtliche Verkehrssituationen schaffen und in ungünstigen Fällen zu Fuß gehende oder Rad fahrende Kinder behindern oder gefährden. Diese Verkehrskonflikte gehen mit einer ausgeprägten Autonutzung einher. Einer Umfrage des ADAC zufolge wird deutschlandweit jedes vierte Grundschulkind häufig mit dem Auto zur Schule gebracht.

Durch die Stadtverwaltung wurden und werden bereits Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Umfeld von Duisburger Schulen umgesetzt. Aus verkehrsplanerischer Sicht sollte den fortbestehenden Verkehrskonflikten zukünftig mit einem weitergehenden, nachhaltigen Ansatz aus Schulwegplanung, Informations- und Motivationskampagnen an Schulen und weiteren Maßnahmen zur Förderung einer aktiveren und eigenständigeren Schulwegmobilität der Schulkinder begegnet werden. Schulstraßen und Elternhaltestellen können im Einzelfall geeignete Bausteine eines solchen Ansatzes sein. Für die Entwicklung eines entsprechenden Ansatzes sollen Schulstraßen und Elternhaltestellen in Duisburg erprobt werden.

Schulstraßen

Als Schulstraßen werden Straßenabschnitte im unmittelbaren Umfeld von Schuleingängen bezeichnet, die zu festgelegten Zeiten vor Unterrichtsbeginn und ggf. nach Unterrichtsende für den Kfz-Verkehr gesperrt werden. Ausnahmen von den Sperrungen für bspw. Bewohnerinnen und Bewohner sind möglich. Ziel einer Schulstraße ist es, Kfz-Verkehre vom Schuleingang in weniger konfliktreiche Bereiche zu verlagern und damit die Schulwegsicherheit zu verbessern und gleichzeitig die aktive und eigenständige Mobilität der Schulkinder zu fördern.

Elternhaltestellen

Um zu vermeiden, dass Elterntaxis unmittelbar an den Beginn der Schulstraße verlagert werden, wird unter anderem in einem Erlass des NRW-Verkehrsministeriums zu Schulstraßen die Einrichtung von Bereichen im Umfeld von Schulstraßen empfohlen, in denen Fahrzeuge zum Absetzen oder Abholen der Schulkinder halten können (so genannte Elternhaltestellen). Diese werden in fußläufiger Entfernung zur Schule eingerichtet. Die verbleibende Strecke zur Schule sollen die Kinder auf einem konfliktarmen Weg zu Fuß eigenständig zurücklegen können. Der ADAC empfiehlt eine Entfernung von mindestens 250 m zwischen Elternhaltestelle und Schule. Damit soll auch die Bewegung von Kindern gefördert werden, die mit dem Auto zur Schule gebracht werden. Viele Kinder in Deutschland bewegen sich zu wenig, was langfristig erhebliche Gesundheitsrisiken birgt.

Einzelfallprüfung

Insbesondere mit Blick auf die Bewegungsarmut vieler Kinder ist das primäre Ziel einer nachhaltigen Schulwegmobilität aber nicht das Zurücklegen kurzer Abschnitte zwischen Auto und Schule, sondern ein hoher Schulkinderanteil, der den Schulweg vollständig aktiv – an Grundschulen in der Regel zu Fuß, später auch mit dem Fahrrad – und möglichst eigenständig zurücklegt. Dazu können Schulstraßen und Elternhaltestellen nur bei bestimmten Problemlagen einen Beitrag leisten. Zudem sind sie nur bei bestimmten Voraussetzungen geeignet – die Sperrung einer Hauptstraße als Schulstraße ist bspw. nicht zulässig. Daher ist die Eignung von Schulstraßen im Einzelfall zu prüfen.

Standortauswahl

Die Stadt Duisburg hat daher sämtliche Grundschul-Standorte einer Vorabprüfung zur verkehrlichen Eignung für die Erprobung von Schulstraßen unterzogen und mit bestehenden Elterntaxi-Konfliktlagen abgeglichen. Abschließend wurden folgende vier Grundschul-Standorte für eine Detailplanung ausgewählt:

• Die KGS Am Bergmannnsplatz (Hamborn),
• die GGS und die KGS Böhmer Straße (Süd),
• die GGS Ottostraße (Homberg-Ruhrort-Baerl),
• und die GGS Mevissenstraße (Rheinhausen).

Erfahrungen und Verkehrsversuche

Eine Comic-artige Zeichnung von Kindern, die vor einer Schule die Straße überqueren. Im Vordergrund ist ein Verkehrsschild zu sehen, welches die Durchfahrt für Autos und Motorräder verbietet.

Erfahrungen mit Elternhaltestellen und Schulstraßen

In den Jahren 2013 und 2014 wurden in Duisburg vereinzelte Elternhaltestellen eingerichtet. Diese wurden mit Hinweisschildern („Elternhaltestelle – Ich gehe gern zu Fuß“) ausgestattet. Eingeschränkte Haltverbote wurden nicht angeordnet. Mit Elternhaltestellen durch eingeschränktes Haltverbot sowie mit Schulstraßen hat die Stadt Duisburg keine Erfahrungen. In einzelnen Städten in Deutschland wurden in den letzten Jahren erste Schulstraßen erprobt und umgesetzt. Abschließende Schlussfolgerungen für die Übertragbarkeit auf andere Standorte lassen sich aus den vorliegenden Erkenntnissen aber noch nicht ableiten.

Verkehrsversuche in Duisburg

An den vier ausgewählten Schulstandorten sollen die Schulstraßen und Elternhaltestellen daher zunächst jeweils im Rahmen einjähriger Verkehrsversuche erprobt werden. Die Versuche werden durch einen Evaluationsprozess mit Verkehrszählungen, Verkehrsbeobachtungen und anschließender Auswertung begleitet. Bereits während des Verkehrsversuchs können gesammelte Erfahrungen kurzfristige Anpassungen an Schulstraße, Elternhaltestellen oder deren Umfeld erforderlich machen oder auch zu einem vorzeitigen Abbruch des Verkehrsversuchs führen.

Dauerhafte Umsetzung abhängig von Versuchsergebnissen

Welce Voraussetzung für eine dauerhafte Umsetzung der Maßnahmen ist das Vorliegen ‚überwiegender Gründe des öffentlichen Wohls‘ im Sinne des Straßen- und Wegegesetzes NRW. Vorteile für das Allgemeinwohl können in sichereren Schulwegen und einer gesteigerten aktiven, eigenständigen Mobilität der Schulkinder liegen. Zu berücksichtigende Nachteile sind die Beschränkungen des Kfz-Verkehrs. Nach Vorliegen der Versuchsergebnisse erfolgt eine Prüfung und Abwägung der Vor- und Nachteile. Liegen ‚überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls‘ durch die Einrichtung der Schulstraßen und Elternhaltestellen vor, kann die dauerhafte Umsetzung der Schulstraßen durch Teileinziehung erfolgen.

Welche Regeln gelten in Schulstraßen?

Beschränkungen des Kfz-Verkehrs

Die Schulstraßen werden entsprechend dem NRW-Erlass mit dem Verkehrszeichen 260 ‚Verbot für Kraftfahrzeuge‘ und einem Zusatzzeichen für die zeitliche Befristung gesperrt. Die Anordnung von Verkehrszeichen 260 hat zur Folge, dass sowohl das Fahren als auch das Halten und Parken innerhalb des Gültigkeitszeitraums der Schulstraße verboten ist. 

Ausnahmen für Bewohner

Um die Auswirkungen der Sperrung für Betroffene zu reduzieren, hatte die Stadt Duisburg bei der zuständigen obersten Landesbehörde um Genehmigung eines Zusatzzeichens ‚Bewohner frei’ bzw. ‚Anwohner frei‘ gebeten. Inzwischen ist die Verwendung des Zusatzzeichens durch die zuständige Behörde abgelehnt worden. Die Verwaltung wird Bewohnerinnen und Bewohner im Vorfeld über Antragsmöglichkeiten für Ausnahmen von den Fahr- und Haltverboten informieren.

Entlastungen für Bewohnerinnen und Bewohner

Aus betroffenen Schulumfeldern erreichen die Stadtverwaltung auch Beschwerden von Anwohnenden über Verkehrsbehinderungen durch Elterntaxis. Diesbezüglich sind infolge der angestrebten räumlichen Verlagerung und Entzerrung der Elterntaxiverkehre auch Entlastungen für Bewohnerinnen und Bewohner zu erwarten.

Aktuelle Planungen

Schulstraße Am Bergmannsplatz

An der KGS Am Bergmannsplatz soll die Rolandstraße auf ihrer gesamten Länge (etwa 65 m) zur Schulstraße werden. Die Sperrung soll in der Zeit Montag bis Freitag jeweils von 7:30 Uhr bis 08:15 Uhr sowie jeweils von 12:30 Uhr bis 13:15 Uhr erfolgen. Im Laufe des Verkehrsversuchs können Anpassungen an den Sperrzeiten durch die Stadtverwaltung vorgenommen werden.

In der Oberen Sterkrader Straße sollen etwa vier und in der Freiburger Straße etwa acht Parkstände als Elternhaltestellen in der Zeit Montag bis Freitag zwischen 07:30 Uhr und 15:15 Uhr eingerichtet werden. Die Elternhaltestelle in der Oberen Sterkrader Straße soll mit eingeschränktem Haltverbot und die Elternhaltestelle in der Freiburger Straße mit Hinweis-beschilderung („Elternhaltestelle – Ich gehe gern zu Fuß“) eingerichtet werden. Eine kombinierte Ausstattung mit eingeschränktem Haltverbot und dem Hinweisschild „Elternhaltestelle – Ich gehe gern zu Fuß“ ist verkehrsrechtlich nicht zulässig. Umfang, Lage und Geltungs-dauer der Elternhaltestellen können im Verkehrsversuch bzw. nach Überprüfung der Akzeptanz der jeweiligen Standorte durch die Stadtverwaltung angepasst werden. Ein verkehrs-rechtlicher Vorbehalt der eingeschränkten Haltverbote für das Holen und Bringen von Schul-kindern ist mangels verkehrsrechtlicher Grundlage nicht möglich. Die Lage und die geltenden Regelungen der Elternhaltestellen sollen den Schulkindern und Eltern der Schulen in Ab-stimmung mit der Schule bekannt gemacht und erläutert werden.

Der Start des Verkehrsversuchs soll vorbehaltlich unvorhergesehener Verzögerungen bei der weiteren Umsetzung in der zweiten Jahreshälfte 2026 erfolgen.

Die Bezirksvertretung Hamborn hat den Verkehrsversuch am 24.03.2026 einstimmig beschlossen.


Schulstraße Ottostraße

An der GGS Ottostraße soll die Ottostraße zwischen Ziethenstraße und Ehrenstraße (etwa 150 m) zur Schulstraße werden. Die Sperrung soll in der Zeit Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 08:15 Uhr erfolgen. Im Laufe des Verkehrsversuchs können Anpassungen an den Sperrzeiten durch die Stadtverwaltung vorgenommen werden.

In der Jahnstraße und in der Ehrenstraße sollen jeweils etwa drei Parkstände als Elternhaltestellen mit einem eingeschränkten Haltverbot in der Zeit Montag bis Freitag zwischen 07:30 Uhr und 08:15 Uhr eingerichtet werden. Die Kombination eines eingeschränkten Halt-verbots mit dem Hinweisschild „Elternhaltestelle – Ich gehe gern zu Fuß“ ist verkehrsrechtlich nicht zulässig. Umfang, Lage und Geltungsdauer der Elternhaltestellen können im Verkehrsversuch bzw. nach Überprüfung der Akzeptanz der jeweiligen Standorte durch die Stadtverwaltung angepasst werden. Ein verkehrsrechtlicher Vorbehalt der eingeschränkten Haltverbote für das Holen und Bringen von Schulkindern ist mangels verkehrsrechtlicher Grundlage nicht möglich. Die Lage und die geltenden Regelungen der Elternhaltestellen sollen den Schulkindern und Eltern der Schulen in Abstimmung mit der Schule bekannt gemacht und erläutert werden.

Während der Sperrung der Ottostraße wird die Dunkerstraße im Abschnitt zwischen Rheinpreußenstraße und Ottostraße temporär zur Sackgasse. Um das Wenden am Ende der Sackgasse zu ermöglichen, wird für etwa zwei Parkstände während der Sperrung der Ottostraße ein zeitlich befristetes, absolutes Haltverbot eingerichtet.

Der Start des Verkehrsversuchs soll vorbehaltlich unvorhergesehener Verzögerungen bei der weiteren Umsetzung in der zweiten Jahreshälfte 2026 erfolgen.

Die Bezirksvertretung Homberg/Ruhrort/Baerl hat den Verkehrsversuch am 24.03.2026 mehrheitlich beschlossen.


Schulstraße Mevissenstraße

An der GGS Mevissenstraße soll die Mevissenstraße auf ihrer gesamten Länge (etwa 320 m) sowie die Hohe Flur (etwa 80 m) zwischen Mevissenstraße und Brunnenstraße zur Schulstraße werden. Die Sperrung soll in der Zeit Montag bis Freitag jeweils von 7:30 Uhr bis 08:15 Uhr sowie jeweils von 14:45 Uhr bis 15:15 Uhr erfolgen. Im Laufe des Verkehrsversuchs können Anpassungen an den Sperrzeiten durch die Stadtverwaltung vorgenommen werden.

Im Grabenacker sollen etwa vier Parkstände als Elternhaltestelle und Auf dem Dudel etwa sieben Parkstände als Elternhaltestelle in der Zeit Montag bis Freitag zwischen 07:30 Uhr und 15:15 Uhr eingerichtet werden. Die Elternhaltestellen im Grabenacker sollen mit eingeschränktem Haltverbot und die Elternhaltestellen Auf dem Dudel mit Hinweisbeschilderung („Elternhaltestelle – Ich gehe gern zu Fuß“) eingerichtet werden. Eine kombinierte Ausstattung mit eingeschränktem Haltverbot und dem Hinweisschild „Elternhaltestelle – Ich gehe gern zu Fuß“ ist verkehrsrechtlich nicht zulässig. Umfang, Lage und Geltungsdauer der Elternhaltestellen können im Verkehrsversuch bzw. nach Überprüfung der Akzeptanz der jeweiligen Standorte durch die Stadtverwaltung angepasst werden. Ein verkehrsrechtlicher Vorbehalt der eingeschränkten Haltverbote für das Holen und Bringen von Schulkindern ist mangels verkehrsrechtlicher Grundlage nicht möglich. Die Lage und die geltenden Regelungen der Elternhaltestellen sollen den Schulkindern und Eltern der Schulen in Abstimmung mit der Schule bekannt gemacht und erläutert werden.

Im Umfeld der geplanten Schulstraße finden im Bereich Grabenacker, Paschacker und Flutweg derzeit Kanalarbeiten und anschließend Straßenbauarbeiten statt. Die Maßnahme be-trifft im Zeitverlauf wechselnde Abschnitte und wird voraussichtlich noch bis in das Jahr 2027 andauern. Da in der Mevissenstraße eine hohe Dringlichkeit zur Beruhigung des unmittelba-ren Schulumfelds besteht, soll der Start des Verkehrsversuchs vorbehaltlich unvorhergese-hener Verzögerungen bei der weiteren Umsetzung analog zu den übrigen Schulstraßenstan-dorten in der zweiten Jahreshälfte 2026 erfolgen. 

Die Bezirksvertretung Rheinhausen hat den Verkehrsversuch am 24.03.2026 einstimmig beschlossen.


Schulstraße Böhmer Straße

Zu einer möglichen Schulstraße Böhmer Straße sind noch keine Unterlagen veröffentlicht. Die Bezirksvertretung Süd tag das nächste Mal am 16.04.2026. Ob die Schulstraße in der Sitzung beraten wird, ist aktuell noch offen.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

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