EU-DSGVO

Beschreibung

Beschreibung

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben gemäß Datenschutz-Grundverordnung

Seit dem 25.05.2018 sind in allen EU-Mitgliedsstaaten die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzuwenden. Die nachfolgenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihre Rechte, die sich aus den Datenschutzregelungen ergeben.

 

Verantwortlicher

Stadt Duisburg
Der Oberbürgermeister
Burgplatz 19

47051 Duisburg

 

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzstadt-duisburgde

 

Zu welchen Zwecken verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?

Das Rechtsamt nimmt Aufgaben der Rechtsberatung und Rechtsvertretung für die Stadt Duisburg und einige von ihr mehrheitlich beherrschter Gesellschaften wahr. Es macht gerichtlich wie außergerichtlich Ansprüche geltend, wehrt sie ab und vollstreckt gerichtliche Entscheidungen. Zu den Aufgaben gehören ferner die Einleitung und Begleitung von Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Verfahren, das Schiedswesen sowie die zentrale Submissionsstelle für die Stadt sowie einige mehrheitlich beherrschte Gesellschaften. Hierfür werden personenbezogene Daten verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 DSGVO.

Wie werden die Daten in den einzelnen Bereichen verarbeitet?

Im Bereich des Justiziariats werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Erstellung von Rechtsgutachten und der Durchführung von Klageverfahren verarbeitet. Hierzu zählen die Namen, Adressen, Email-Adressen und Kontodaten Beteiligter, aber auch von Dritten in elektronischer Form und in Papierform. Eine Weitergabe der Daten erfolgt, auch im Wege der Amtshilfe, an Gerichte, andere Behörden oder beauftragte Rechtsanwälte.

Im Bereich Bußgeldverfahren/Strafverfahren werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Einleitung und Durchführung von Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Verfahren verarbeitet. Hierzu zählen die Namen der Betroffenen, Geburtsdaten und deren Adressen sowie Einkommensnachweise in elektronischer Form und in Papierform. Eine Weitergabe der Daten erfolgt an die Strafverfolgungsbehörden oder im Rahmen von berechtigten Verlangen auf Akteneinsicht.

Im Bereich des zivilrechtlichen Mahn-, Prozess- und Vollstreckungswesens werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Geltendmachung, der Abwehr und der Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen und sonstigen zivilrechtlichen Ansprüchen in elektronischer Form und in Papierform verarbeitet. Hierzu zählen neben den Namen, Adressen, Email-Adressen und Kontodaten Beteiligter beispielsweise auch Steuerbescheide, Bilanzen und Vermögensverzeichnisse. Eine Weitergabe der Daten erfolgt an Gerichte, Gerichtsvollzieher und beauftragte Rechtsanwälte.

Im Bereich des Schiedswesens werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Aufsichtstätigkeiten erhoben. Verarbeitet werden neben den Namen, Adressen, Email-Adressen auch Kontodaten der Schiedsleute und von Verfahrensbeteiligten in elektronischer Form und in Papierform.

Der Bereich Schadenangelegenheiten verarbeitet personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Geltendmachung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen auf gesetzlicher Grundlage und von Versicherungsleistungen. Verarbeitet werden in elektronischer Form und in Papierform neben Namen, Adressen und Email-Adressen beispielsweise auch Kfz-Halterdaten, ärztliche Behandlungsunterlagen und Fotografien. Von dritter Seite werden auch Auszüge aus Ermittlungsakten und Unfallberichte genutzt. Ein Datenaustausch erfolgt mit dem Rückversicherungsverband über ein sicheres elektronisches Portal.

Die Submissionsstelle verarbeitet personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Auftragsvergaben. Verarbeitet werden die Namen von Firmen-Verantwortlichen, deren Adressen und Email-Adressen in elektronischer Form und in Papierform. Eine Weitergabe erfolgt ausschließlich an die verantwortliche Vergabestelle.

Wie verarbeiten wir die Daten?

Die elektronische wie die papiergebundene Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage von Vorgaben des Datenschutzbeauftragten der Stadt Duisburg. Hierfür werden die notwendigen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt, um die personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen.

 

Wie lange speichern wir Ihre Daten?

Personenbezogene Daten können zur Erhaltung von Beweismitteln bis zu 30 Jahre aufbewahrt werden, soweit nicht durch gesetzliche Regelungen andere kürzere oder längere Aufbewahrungsfristen vorgegeben sind.

Gelangen personenbezogene Daten an das Rechtsamt und ist eine Zuständigkeit für die Verarbeitung nicht gegeben, werden sie spätestens nach drei Jahren gelöscht.

 

Welche Rechte haben Sie?

Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung.

Recht auf Auskunft

Sie können Auskunft über die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren und zum Verfahrensabschnitt gemacht werden. Im Falle von offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen kann die Auskunftserteilung abgelehnt werden.

Recht auf Berichtigung

Sollten die betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

Recht auf Löschung

Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u.a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten noch zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben benötigt werden.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.

Recht auf Widerspruch

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet.

Recht auf Beschwerde

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die Kontaktdaten der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder finden Sie unter www.datenschutz.de/projektpartner/