Heimtierausweis

Der neue EU-Heimtierausweis

Beschreibung

Beschreibung

In Europa fallen immer mehr Grenzkontrollen weg. Der Reiseverkehr wird erleichtert, doch für die Reise mit Hund, Katze und Frettchen gibt es seit Oktober 2004 zusätzliche Neuerung.

Aufgrund einer neuen gemeinschaftsrechtlichen EU- Regelung muss seit 1. Oktober 2004 für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend verbracht werden, ein Pass nach einheitlichem Muster mitgeführt werden.


Dieser  Pass / Heimtierausweis muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d. h. das Tier muss mittels Mikrochip oder - übergangsweise noch bis zum Jahr 2011 - durch Tätowierung, identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer muss der Pass den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt.

Die Regelungen zum Heimtierpass gelten grundsätzlich für den privaten Reiseverkehr mit bis zu fünf Tieren wie auch für den Handel zwischen Mitgliedstaaten der EU.

 

Die Mitgliedstaaten Schweden und Vereinigtes Königreich sind ermächtigt, für eine Übergangsfrist von fünf Jahren ihre bisherigen schärferen Anforderungen an den Impfschutz gegen die Tollwut (Blutuntersuchung auf Antikörper) und besondere Bestimmungen für eine Behandlung gegen Bandwurm- und ggf. Zeckenbefall beizubehalten. Entsprechende Behandlungen bzw. Bestätigungen können aber direkt im EU-Heimtierausweis vermerkt werden.

Die EU-Heimtierausweise werden von niedergelassenen Tierärzten ausgestellt, die für diesen amtlichen Vorgang von den nach Landesrecht  zuständigen Behörden, autorisiert werden. Anders als bei den bisher gebräuchlichen gelben Impfpässen handelt es sich bei dem blauen EU-Heimtierausweis um ein amtliches Dokument, dessen Ausstellung bezahlt werden muss.

Übergangsregelung

Die bisher verwendeten Gesundheits- und Impfzeugnisse oder Bescheinigungen können weiter verwendet werden, wenn sie

  • vor dem 03.07. 2004 ausgestellt wurden,
  • noch gültig sind (in Bezug auf Impfschutz, gültig bis 12 Monate nach letzter Tollwutimpfung, ggf Antikörpertiter und Behandlung gegen bestimmte Bandwürmer und Zecken),
  • den inhaltlichen Anforderungen des EU-Heimtierausweises entsprechen (d. h. in Bezug auf Angaben zum Tier, zu seiner individuellen Kennzeichnung durch Tätowierung oder Mikrochipping und seinem Besitzer).