Pollersystem in der Duisburger Innenstadt

Die Stadt Duisburg möchte Ihren Bürgerinnen und Bürgern ein lebenswertes und sicheres Umfeld bieten. Um diese Sicherheit zu steigern, wurde in der Duisburger Innenstadt ein Pollersystem errichtet.
Es bietet mit insgesamt 139 feststehenden und 16 versenkbaren hydraulischen Pollern an 10 Standorten ein hohes Maß an Sicherheit.

Beschreibung

Beschreibung

Das Duisburger Pollersystem:

Eine Einfahrt in den Innenstadtbereich ist in der Regel an drei Standorten zu den Ladezeiten möglich. 

Ladezeiten:

Die Ladezeiten sind täglich von 6:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Es kann aufgrund von Veranstaltungen (z.B. Weihnachtsmarkt, Weinfest, Sportveranstaltungen etc.) oder ähnlichen Ereignissen eine Anpassung in Form von Einschränkungen der Ladezeiten erfolgen.

Es wird eindringlich darauf hingewiesen, dass ein Ausfahren jederzeit aus dem Innenstadtbereich möglich ist, jedoch bis zum Ende der Ladezeiten erfolgen muss. Die Nutzung oder das Abstellen eines unberechtigten Kraftfahrzeugs außerhalb der Ladezeiten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und ein Abschleppvorgang könnte die Folge sein.

Die nutzbaren Ein- und Ausfahrten:

  1. Königstraße Ecke Mercatorstraße
  2. Landgerichtsstraße
  3. Kuhstraße Ecke Steinsche Gasse

Eine grafische Übersicht finden Sie unten unter "Links und Downloads".

Ein- und Ausfahrtberechtigungen außerhalb der Ladezeiten:

Es besteht für berechtigte Personen in Verbindung mit einem weiteren Ausweisdokument die Möglichkeit eine Ein- bzw. Ausfahrt gewährt zu bekommen. 

Dazu gehören

  1. Inhaber einer Ausnahmegenehmigung der Stadt Duisburg für den definierten Bereich und Umfang.
  2. Eine von der Stadt Duisburg gesiegelte Durchfahrtsgenehmigung von Duisburg Kontor Hallenmanagement GmbH.
  3. Personen mit einem Parkausweis für Behinderte in Verbindung mit einem Ausweisdokument.
  4. Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert) oder „Bl“ (blind). Eine beauftragte Person kann den entsprechenden Schwerbehindertenausweis in Verbindung mit einem Ausweisdokument am Sprechterminal vorlegen.

Ablauf:

Es handelt sich bei dem eigesetzten Pollersystem um eine Einzelabfertigung. Das heißt, dass jeweils nur ein Fahrzeug die versenkbaren Poller passieren kann und im Anschluss ein Hochfahren der Poller erfolgt.

Um eine Ein- bzw. Ausfahrt außerhalb der Ladezeiten zu erhalten ist es wichtig, dass das entsprechende Fahrzeug vor der Polleranlage steht. Dabei ist darauf zu achten, dass die Gegenseite nicht bereits durch ein Fahrzeug blockiert wird und man einen der vorgesehenen Standorte (siehe „Die nutzbaren Ein- und Ausfahrten“) ausgewählt hat.
Im Anschluss muss der Berechtigungsinhaber (bei Schwerbehinderten reicht eine beauftragte Person) am Sprechterminal die Sprechtaste drücken. Es meldet sich ein Mitarbeiter, welcher die Berechtigung und ein Ausweisdokument verlangen wird. Nach erfolgter Prüfung wird dem Berechtigungsinhaber eine Ein-, bzw. Ausfahrt gewährt. Bitte zwingend die Ampelschaltung beachten. Das Fahrzeug muss umgehend unter Beachtung der besonderen Sorgfaltspflicht in, bzw. aus der Fußgängerzone bewegt werden. Ein Hochfahren der Poller erfolgt erst, nachdem das Fahrzeug den Poller komplett überquert hat.

Kann eine Berechtigung nicht bestätigt werden, ist dem Mitarbeiter Folge zu leisten und der Bereich umgehend freizumachen. Eine Klärung kann bei Bedarf im Anschluss über die Kontaktmöglichkeiten erfolgen.

Beantragung von Ausnahmegenehmigungen:

Für Firmen und Privatpersonen ist die Beratungsstelle Planen, Bauen und Verkehr zuständig. Kontaktmöglichkeiten und eine Leistungsbeschreibung finden Sie hier.

Für Veranstalter und Behörden (BOS) ist die Stabsstelle Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz der Feuerwehr zuständig. Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

Anregungen / Beschwerden:

Wenn es um die baulichen Belange geht, kontaktieren Sie bitte das Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement. Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

Alle weiteren Fragen, Anregungen oder Beschwerden richten Sie bitte an die Stabsstelle Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz der Feuerwehr. Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.