Auslegung des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet - Teilplan West
Der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet mit dem Teilplan West wird von Montag, 21. April, bis Dienstag, 20. Mai 2008, in den Bezirksämtern von Duisburg öffentlich ausgelegt. Ein wichtiger Bestandteil des Luftreinhalteplans ist die Umweltzone mit Fahrverboten für Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß.
Die Regelungen für die Umweltzone sollen am 1. Oktober 2008 in Kraft treten. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, Stellungnahmen und Einwendungen zum Luftreinhalteplan bis zum 3. Juni 2008 der Bezirksregierung Düsseldorf mitzuteilen.
Auf den Internetseiten der Stadt Duisburg (www.duisburg.de) ist die geplante Abgrenzung der Umweltzone dargestellt, siehe Link weiter unten. Außerdem werden dort auch häufig gestellte Fragen wie z. B. nach der Plakettenzuordnung beantwortet. Fachliche Fragen zum Luftreinhalteplan können sowohl an die Bezirksregierung als auch an das Amt für Umwelt und Grün der Stadt Duisburg gerichtet werden.
Bezirksregierung muss Reinhalteplan aufstellen
Die Bezirksregierung Düsseldorf musste auf der Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes einen Luftreinhalteplan (Teilplan West) aufstellen, der konkrete Maßnahmen zur Reduzierung von Schadstoffen vorsieht, weil mehrfach festgelegte Immissionsgrenzwerte überschritten wurden. Messergebnisse in Duisburg, Rech¬nungen und Erkenntnisse aus den letzten Jahren sowie Berechnungen durch das Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) haben ergeben, dass die gesetzlichen Grenzwerte für Feinstaub ("PM10") und Stickstoffdioxid (NO2) an vielen Brennpunkten ("HotSpots") in den Jahren 2004 bis 2006 und 2007 in unzulässigem Umfang überschritten wurden. Auf der Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes haben die zuständigen Bezirksregierungen die Verpflichtung, die Grenzwertüber-schreitungen mit verur¬sacherorientierten und angemessenen Maßnahmen zu bekämpfen, um eine dauerhafte Luftqualität auf zulässigen Niveau sicher zu stellen.
Gesamtplan Ruhrgebiet
Die Bezirksregierungen haben zusammen mit den betroffenen Ruhrgebietsstädten in dem Planentwurf eine Vielzahl von Maßnahmen festgelegt, die - zum Teil auch mittel- und langfristig wirkend - die Luftschadstoffbelastungen senken sollen. Neben industriell ausgerichteten Aktionen bildet der Straßenverkehr einen Schwerpunkt der vorgesehenen Maßnahmen. Verkehrsverflüssigung und Umrüstung der Kraftfahrzeugflotten der "öffentlichen Hand" sind ebenso berücksichtigt wie einschneidenderes Vorgehen, wie etwa Verkehrsverbote für Lastwagen auf besonders belasteten Straßenabschnitten und auch die Einrichtung von Umweltzonen. Die drei Teilpläne Ruhrgebiet West (Bezirksregierung Düsseldorf), Ruhrgebiet Nord (Bezirksregierung Münster) und Ruhrgebiet Ost (Bezirksregierung Arnsberg) ergänzen sich aufgrund der übergreifenden Ortsstrukturen zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet (LRP Ruhr).
Umweltzone
Gerade die Umweltzonen, in denen sowohl Lastwagen als auch Pkw nicht mehr fahren dürfen, wenn sie keine der drei farbigen "Umweltplaketten" (Rot, Gelb oder Grün) an der Windschutzscheibe tragen, dienen der flächig wirkenden Luftqualitätsverbesserung. Denn aus den Erfahrungen der letzten Jahre hat sich herausgestellt, dass rein lokal ausgerichtete Maßnahmen, wie z. B. Lastwagen-Fahrverbote, zwar deutliche Verbesserungen bringen, insgesamt aber zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nicht ausreichen.
Damit bestimmte Gruppen von Verkehrsteilnehmern nicht unangemessen beeinträchtigt werden, sehen die Luftreinhalte-Teilpläne für das gesamte Ruhrgebiet einheitlich geltende Übergangs- und Ausnahmeregelungen vor. So werden insbesondere die Interessen der Bewohner einer Umweltzone, aber auch die der Handwerks- und Gewerbebetriebe durch befristete Übergangsregelungen angemessen berücksichtigt. Besondere Benutzergruppen wie z. B. bestimmte Schwerbehinderte, aber auch Spezialfahrzeuge können mit Befreiungen vom Verkehrsverbot rechnen.
Anmerkungen zum Luftreinhalteplan
Anmerkungen zum Entwurf des Luftreinhalteplans, Teilplan West, die diesen kürzen, ändern oder ergänzen, müssen bis spätestens 3. Juni 2008 bei der Bezirksregierung (Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf oder E-Mail luftreinhaltung@brd.nrw.de) vorliegen. Es wird darauf verwiesen, dass kein Rechtsanspruch auf die Berücksichtigung der Anmerkungen im Luftreinhalteplan besteht; auch besteht keine Verpflichtung zu deren Erörterung.
Bezirksregierung muss Reinhalteplan aufstellen
Die Bezirksregierung Düsseldorf musste auf der Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes einen Luftreinhalteplan (Teilplan West) aufstellen, der konkrete Maßnahmen zur Reduzierung von Schadstoffen vorsieht, weil mehrfach festgelegte Immissionsgrenzwerte überschritten wurden. Messergebnisse in Duisburg, Rech¬nungen und Erkenntnisse aus den letzten Jahren sowie Berechnungen durch das Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) haben ergeben, dass die gesetzlichen Grenzwerte für Feinstaub ("PM10") und Stickstoffdioxid (NO2) an vielen Brennpunkten ("HotSpots") in den Jahren 2004 bis 2006 und 2007 in unzulässigem Umfang überschritten wurden. Auf der Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes haben die zuständigen Bezirksregierungen die Verpflichtung, die Grenzwertüber-schreitungen mit verur¬sacherorientierten und angemessenen Maßnahmen zu bekämpfen, um eine dauerhafte Luftqualität auf zulässigen Niveau sicher zu stellen.
Gesamtplan Ruhrgebiet
Die Bezirksregierungen haben zusammen mit den betroffenen Ruhrgebietsstädten in dem Planentwurf eine Vielzahl von Maßnahmen festgelegt, die - zum Teil auch mittel- und langfristig wirkend - die Luftschadstoffbelastungen senken sollen. Neben industriell ausgerichteten Aktionen bildet der Straßenverkehr einen Schwerpunkt der vorgesehenen Maßnahmen. Verkehrsverflüssigung und Umrüstung der Kraftfahrzeugflotten der "öffentlichen Hand" sind ebenso berücksichtigt wie einschneidenderes Vorgehen, wie etwa Verkehrsverbote für Lastwagen auf besonders belasteten Straßenabschnitten und auch die Einrichtung von Umweltzonen. Die drei Teilpläne Ruhrgebiet West (Bezirksregierung Düsseldorf), Ruhrgebiet Nord (Bezirksregierung Münster) und Ruhrgebiet Ost (Bezirksregierung Arnsberg) ergänzen sich aufgrund der übergreifenden Ortsstrukturen zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet (LRP Ruhr).
Umweltzone
Gerade die Umweltzonen, in denen sowohl Lastwagen als auch Pkw nicht mehr fahren dürfen, wenn sie keine der drei farbigen "Umweltplaketten" (Rot, Gelb oder Grün) an der Windschutzscheibe tragen, dienen der flächig wirkenden Luftqualitätsverbesserung. Denn aus den Erfahrungen der letzten Jahre hat sich herausgestellt, dass rein lokal ausgerichtete Maßnahmen, wie z. B. Lastwagen-Fahrverbote, zwar deutliche Verbesserungen bringen, insgesamt aber zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nicht ausreichen.
Damit bestimmte Gruppen von Verkehrsteilnehmern nicht unangemessen beeinträchtigt werden, sehen die Luftreinhalte-Teilpläne für das gesamte Ruhrgebiet einheitlich geltende Übergangs- und Ausnahmeregelungen vor. So werden insbesondere die Interessen der Bewohner einer Umweltzone, aber auch die der Handwerks- und Gewerbebetriebe durch befristete Übergangsregelungen angemessen berücksichtigt. Besondere Benutzergruppen wie z. B. bestimmte Schwerbehinderte, aber auch Spezialfahrzeuge können mit Befreiungen vom Verkehrsverbot rechnen.
Anmerkungen zum Luftreinhalteplan
Anmerkungen zum Entwurf des Luftreinhalteplans, Teilplan West, die diesen kürzen, ändern oder ergänzen, müssen bis spätestens 3. Juni 2008 bei der Bezirksregierung (Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf oder E-Mail luftreinhaltung@brd.nrw.de) vorliegen. Es wird darauf verwiesen, dass kein Rechtsanspruch auf die Berücksichtigung der Anmerkungen im Luftreinhalteplan besteht; auch besteht keine Verpflichtung zu deren Erörterung.
Übersicht der Umweltzonen
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