Haltverbote zu den Karnevalsumzügen

Im Zusammenhang mit den Duisburger Karnevalszügen gelten auf den Zug- und Aufstellstrecken eine Vielzahl von eigens aufgestellten Haltverboten (Verkehrszeichen 283).

Das Bürger- und Ordnungsamt weißt an dieser Stelle ausdrücklich daraufhin, dass alle Haltverbotsbereiche freizuhalten sind. Städtische Einsatzkräfte werden die Einhaltung der Haltverbote an den Veranstaltungstagen kontrollieren. Verbotswidrig parkende Fahrzeuge werden konsequent abgeschleppt. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten und Gebühren sind von den verantwortlichen Fahrern oder Fahrzeughaltern bei Abholung des sichergestellten Fahrzeugs zu bezahlen.

Der Karnevalsumzug „Pilssucher“ in Neumühl beginnt am Rosenmontag, 27. Februar, um 9.45 Uhr. Daher werden die städtischen Einsatzkräfte dort bereits ab 6 Uhr mit der Kontrolle und Räumung der Haltverbote beginnen.

Stadt Duisburg
Amt für Kommunikation