Hausordnung
Hausordnung der Stadtbibliothek Duisburg
Herzlich Willkommen, wir freuen uns, Sie in der Stadtbibliothek Duisburg begrüßen zu dürfen. Hier sind alle Menschen willkommen. Wir möchten, dass sich alle unsere Gäste bei uns wohlfühlen und bitten Sie daher unsere Hausordnung zu beachten. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in unserem Haus.
1. Mit dem Betreten des Hauses erkennen Sie diese Hausordnung an.
2. Rauchen sowie die Benutzung elektrischer Zigaretten ist verboten.
3. Bitte essen und trinken Sie hier keine heißen und fettigen Speisen und bringen Sie Getränke nur in wieder verschließbaren Gefäßen mit.
4. Die Mitnahme von Tieren in die Bibliotheksräume ist nicht gestattet. Ausnahme: Blindenführhunde und Assistenzhunde. Diese müssen an der Leine gehalten werden.
5. Bitte telefonieren und unterhalten Sie sich leise, damit niemand gestört wird.
6. Fahrräder, Roller, Skateboards und ähnliche Geräte dürfen im Gebäude nicht benutzt werden.
7. Für einige Serviceleistungen müssen Sie Ihren Bibliotheksausweis hinterlegen.
8. Bitte achten Sie auf Ihre persönlichen Gegenstände und auf entliehene Medien. Die Stadtbibliothek Duisburg übernimmt keine Haftung bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl. Fundsachen können an der Information abgegeben werden.
9. Bitte behandeln Sie die Medien und Geräte der Stadtbibliothek sorgfältig.
10. DVDs und Blu-rays dürfen nicht auf mitgebrachten Geräten abgespielt werden.
11. Bei der Nutzung der Medien der Stadtbibliothek und des Internets sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts, des Strafrechts und des Jugendschutzes zu beachten. Insbesondere das Nutzen von Internet-Seiten mit pornografischen, rassistischen oder in sonstiger Weise diskriminierenden Inhalten ist untersagt.
12. Wenn am Ausgang das Signal der Sicherungsanlage ertönt, gehen Sie bitte zurück zur Information, damit wir die Ursache dafür feststellen können.
13. Bei jedem Verdacht auf einen Diebstahl oder versuchten Diebstahl rufen wir die Polizei.
14. Bitte geben Sie entliehene Medien am Rückgabeautomaten zurück. Ausnahmen sind besonders gekennzeichnet. Außerhalb der Öffnungszeiten der Stadtbibliothek besteht kein Anspruch auf Benutzung des Rückgabeautomaten und des Kassenautomaten.
15. Plakate, Broschüren und andere Werbematerialien dürfen nicht selbständig aufgehängt oder ausgelegt werden. Ein Anspruch auf Aushang oder Auslage besteht nicht.
16. Die Durchführung von Sammlungen, Unterschriftenaktionen und Ähnlichem ist nicht erlaubt.
17. Kinder bis einschließlich sechs Jahren dürfen die Stadtbibliothek nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten oder einer von ihr beauftragten Person benutzen. Für alle Minderjährigen gilt die Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten.
18. Bitte informieren Sie bei Störungen an technischen Geräten das Bibliothekspersonal. Das selbständige Beheben von Störungen oder das Verändern von technischen Anlagen ist nicht erlaubt.
19. Film- und Fotoaufnahmen sind Privatpersonen nur für den persönlichen Gebrauch gestattet. Sie dürfen andere Personen (Besucher*Innen, Mitarbeiter*Innen) dabei nicht ohne deren schriftliche Erlaubnis aufnehmen. Minderjährige dürfen weder gefilmt noch fotografiert werden.
20. Es kann Garderobenpflicht angeordnet werden. Dann sind große Behältnisse (z.B. Taschen und Rucksäcke) und Überbekleidung in der Garderobe zu hinterlassen.
21. Verstöße gegen diese Hausordnung können mit Hausverweis, Hausverbot, Strafanzeige und Schadensersatzforderungen geahndet werden.
22. Den Weisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten.
23. Angesichts der andauernden Corona-Pandemie herrscht im Gebäude zum Schutze der anderen Kund*innen und Mitarbeiter*innen die Pflicht eine textile Mund-Nase-Bedeckung zu tragen; ausschließlich dem Eigenschutz dienende Masken (z. B. Ventilmasken, FaceShields/Gesichtsvisiere oder Ähnliches) reichen nicht aus; es sind die Vorgaben der jeweils geltenden Coronaschutzverordnung einzuhalten.
Stand: Juli 2020