Kundin/Kunde werden
Der Bibliotheksausweis kostet:
- für 12 Monate 25,00 Euro (ermäßigt 15,00 Euro)
- für 6 Monate 15,00 Euro
- für 1 Monat 6,00 Euro
Für einige Leistungen, z. B. die Fernleihe, können weitere geringe Kosten entstehen.
Der Bibliotheksausweis ist ermäßigt beim Bezug von Leistungen nach dem SGB II, sowie nach den Kapiteln 3, 4, 7, 8, 9 des SGB XII, nach BAföG und dem AsylbLG.
Der Bibliotheksausweis ist kostenlos für:
- Personen vor der Vollendung des 21. Lebensjahres
- bei der Stadt Duisburg gemeldete und in der Stadtbibliothek Duisburg aktiv tätige Ehrenamtliche
Sie können sich online oder vor Ort in Ihrer Bibliothek anmelden.
Online-Anmeldung
Rufen Sie unseren Medienkatalog auf und nutzen Sie die Funktion „Benutzerkonto-Login“.
Nach Ihrer Registrierung erhalten Sie per E-Mail eine Eingangsbestätigung mit Ihren Zugangsdaten (der Versand kann bis zu 60 Minuten dauern). Mit diesen Daten können Sie sich anmelden und das Bibliotheksentgelt bequem online bezahlen. Anschließend stehen Ihnen unsere digitalen Angebote – wie z. B. Onleihe oder filmfriend – sofort zur Verfügung.
Wenn Sie auch unsere Angebote vor Ort nutzen möchten, benötigen Sie eine Bibliothekskarte. Diese erhalten Sie in Ihrer Bibliothek nach Vorlage eines gültigen Ausweises.
Wichtig!
Wenn Sie einen vergünstigten oder kostenlosen Ausweis beantragen möchten, können Sie die persönlichen Daten auch gerne online eingeben. Bitte zahlen Sie dann aber nicht online, sondern besuchen Sie vor der ersten Nutzung Ihre Bibliothek vor Ort und legen Sie dort die erforderlichen Unterlagen vor (s. u.).
Anmeldung vor Ort
Melden Sie sich gerne direkt in Ihrer Bibliothek vor Ort an. Bitte bringen Sie hierfür einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Für einen ermäßigten oder kostenfreien Ausweis sind weitere Unterlagen erforderlich (s. u.)
Ermäßigung und kostenfreie Ausweise
Wenn Sie einen ermäßigten Bibliotheksausweis beantragen möchten benötigen wir den Bewilligungsbescheid für die Sozialleistungen (nach dem SGB II, nach den Kapiteln 3, 4, 7, 8, 9 des SGB XII, nach BAföG oder dem AsylbLG).
Bei Minderjährigen benötigen wir für die Anmeldung eine Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters.