Geschlechtergerechte Sprache

Die geschlechtergerechte Sprache

In § 4 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern NRW (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) heißt es zur Sprache: „Gesetze und andere Rechtsvorschriften tragen sprachlich der Gleichstellung von Frauen und Männern Rechnung. In der internen wie externen dienstlichen Kommunikation ist die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu beachten. In Vordrucken sind geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen zu verwenden. Sofern diese nicht gefunden werden können, sind die weibliche und die männliche Sprachform zu verwenden.“

Diese Verpflichtung ist in den Verwaltungen in der Vergangenheit häufig umgangen worden. Im Zuge der Novellierung wurde die geschlechtergerechte Sprache nunmehr rechtlich verpflichtend festgeschrieben. Die nachfolgenden aufgeführten Schreibweisen sind in der täglichen internen und externen Kommunikation nicht mehr zulässig:

  • „Binnen-I“ (z. B. MitarbeiterInnen)
  • „Generische Maskulinum“

(Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen  gelten gleichermaßen für beide Geschlechter.)

Grundsätzlich sind geschlechtsneutrale Begriffe zu benutzen. Alternativ oder wenn diese nicht gefunden werden können, sind die weiblichen und männlichen Sprachformen als Paarformel, die mit einem „und“ bzw. „oder“ verbunden werden, zu verwenden. Der Schrägstrich zur Abkürzung der Paarformel (z. B. Mitarbeiter/innen) kann derzeit noch weiterhin in Aufzählungen oder Vordrucken verwendet werden, ist in einem Fließtext aber auf jeden Fall zu vermeiden.

Diversity im Sprachgebrauch

Unabhängig der Regelungen des LGG NRW haben sich inzwischen weitere Schreibweisen entwickelt, die nicht nur auf das weibliche und männliche Geschlecht abzielen, sondern auch die Vielfalt einer Gruppe von Menschen umfassen soll.

In Sinnzusammenhängen, in denen Wert darauf gelegt wird, dass sich auch alle anderen geschlechtlichen Identitäten willkommen fühlen sollen, wird mittlerweile häufig ein Gender-Gap (z. B. Mitarbeiter_innen) oder der Gender-Star (z. B. Mitarbeiter*innen) benutzt. Auf diese Weise sollen alle
Menschen auch aus dem LSBTTI-Bereich mitgedacht und sichtbar gemacht werden. Eine eindeutige Handlungsempfehlung gibt es hier allerdings nicht.