Duisburg gehört zu den ersten Städten in Nordrhein-Westfalen, in der bereits am 1. Juli 1989 – orientiert am Frauenförderungskonzept Nordrhein-Westfalen vom 30. April 1985 – der erste Frauenförderplan nach einem entsprechenden Ratsbeschluss in Kraft trat.
Seitdem wurde der Plan stets weiterentwickelt und fortgeschrieben. Darüber hinaus wurde im Rahmen verschiedener Stellungnahmen der Frauenbeauftragten der Stadt Duisburg im Kontext der Stellenplanberatungen, von Dezernentenumläufen oder im Rahmen von Genderprüfungen von Ratsvorlagen auf aktuelle Handlungsfelder und Herausforderungen hingewiesen, die auf die Einhaltung des Frauenförderplans bzw. des Landesgleichstellungsgesetzes NRW (LGG NRW) zielten. Vor dem Hintergrund der damals anstehenden Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW (LGG NRW) vom 19. November 1999 wurde der bestehende Frauenförderplan zwei Mal – in den Jahren 2012 und 2015 – verlängert und hat nun eine Geltungsdauer bis zum Jahresende 2017.
Das novellierte Landesgleichstellungsgesetz NRW trat am 25. Dezember 2016 in Kraft und bildet die Basis für den neuen Frauenförderplan/Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Duisburg. Dieser ist gültig ab dem 1. Januar 2018 und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2022.
Während seiner Laufzeit ist spätestens nach zwei Jahren, d.h. im ersten Quartal 2020, dessen Zielerreichung zu überprüfen. Wenn erkennbar wird, dass dessen Ziele nicht erreicht werden, sind Maßnahmen im Frauenförderplan/Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Duisburg gemäß § 5 Abs. 7 LGG NRW entsprechend anzupassen beziehungsweise zu ergänzen.