Gleichstellungsauschuss

Der Rat der Stadt hat in seiner konstituierenden Sitzung vom 03.11.2025 die Fortführung des Gleichstellungsauschusses beschlossen.

Der Gleichstellungsausschuss (Wahlperiode 2025 - 2030)


Der (stellvertretende) Ausschussvorsitz wird nach § 58 Abs. 5 GO NRW von den Fraktionen bestimmt.

Die Verteilung erfolgt entweder auf der Grundlage einer Einigung der Fraktionen oder, wenn diese nicht zustande kommt, nach dem sogenannten „Zugriffsverfahren“. Dieses ermöglicht den Fraktionen den Zugriff auf die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge, die sich bei der Anwendung des d'Hondt’schen Höchstzahlverfahrens ergibt. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden Ratsmitglieder. Der (stellvertretende) Ausschussvorsitz wird nach § 58 Abs. 5 GO NRW von den Fraktionen bestimmt.


Den Vorsitz im Gleichstellungsausschuss hat die Ratsfraktion DIE LINKE:

Vorsitzende, Mitglieder und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter im Überblick