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Untere Immissionsschutzbehörde

Immissionsschutz, im Sinne der Aufgabe der Unteren Immissionsschutzbehörde,bezeichnet den Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen, Boden, Wasser,Atmosphäre, sowie von Kultur- und Sachgütern vor Gefahren durch physikalische Einwirkungen wie z.B. Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung.

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