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SEPA-Lastschrifteinzug (SEPA-Mandat)

SEPA-Lastschrifteinzug (SEPA-Mandat)

Mit Hilfe des SEPA-Lastschriftverfahrens können Sie Zahlungen an die Stadt Duisburg auf einfache und bequeme Weise entrichten. Sie zahlen immer den richtigen Betrag, auch wenn dieser sich zwischenzeitlich ändert. Sie ersparen sich das Ausstellen von Überweisungen oder Schecks oder das Ändern von Daueraufträgen. Hierzu ist ein SEPA-Lastschriftmandat erforderlich.

Beschreibung

Das SEPA-Lastschriftverfahren (Öffnet in einem neuen Tab) wird für folgende zu zahlende wiederkehrende Forderungen durchgeführt:

- Grundsteuer (Öffnet in einem neuen Tab)
- Hundesteuer (Öffnet in einem neuen Tab)
- Gewerbesteuer
- Vergnügungssteuer
- Elternbeiträge für die offene Ganztagsschule
- Kostenbeiträge für die Tagespflegestellen
- Beiträge für den Besuch von Kitas
- Verkauf von Verpflegung in Kitas
- Musikschulentgelte
- Theater- / Konzertabonnements

Für jede wiederkehrende Forderungsart ist ein separates SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Die Stadt Duisburg bietet keinen SEPA-Lastschrifteinzug für einmalige Einnahmen an, wie z.B. Geldbußen aus Verkehrsordnungswidrigkeiten. Ebenfalls ist eine Einziehung von Sparkonten nicht möglich.

Die Lastschriften werden zu den Fälligkeitsterminen eingezogen, die in Ihrem Bescheid, Ihrer Rechnung oder Ihrem Vertrag genannt sind. Dort finden Sie auch die genauen Beträge.

Vergessen Sie bitte nicht, etwaige Daueraufträge bei Ihrem Geldinstitut zu widerrufen, um Doppelzahlungen zu vermeiden. 

Mandat für SEPA-Lastschriftverfahren online erteilen

Die Stadt Duisburg bietet die Möglichkeit an, Mandate für SEPA-Lastschriftverfahren über ein Online-Formular (Öffnet in einem neuen Tab) zu erteilen. Die von Ihnen eingegebenen Daten werden dabei vollständig digital übermittelt. Diese Neuerung vermindert nicht nur den bislang erforderlichen manuellen Bearbeitungsaufwand, sondern stellt zugleich auch eine zeitgemäße, sichere und benutzerfreundliche Alternative zum herkömmlichen schriftlichen Mandat bereit.

Das zu nutzende Formular finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab) oder unter "Links und Downloads".

Alternativ besteht weiterhin die Möglichkeit dem Amt für Rechnungswesen und Steuern das SEPA-Lastschriftmandat spätestens 3 Wochen vor dem ersten Einzugstermin mit Ihrer Originalunterschrift versehen per Post zu senden. Eine Übermittlung dieses Formulars per E-Mail (sepa-mandatstadt-duisburgde) oder Fax (0203 283 8628) ist ebenfalls möglich.

Änderung der Bankverbindung

Sollte sich Ihre Bankverbindung ändern, können Sie die Aktualisierung ebenfalls online vornehmen. Füllen Sie hierzu das Formular unter Angabe der neuen Bankverbindung und des jeweiligen Vertragsgegenstandes erneut vollständig aus und übermitteln Sie es verbindlich. Alternativ steht Ihnen die schriftliche Übermittlung per Post, E-Mail (sepa-mandatstadt-duisburgde) oder Fax (0203 283 8628) unter Angabe des Vertragsgegenstandes oder der Mandatsreferenznummer zur Verfügung. Eine Mitteilung per Telefon ist aus Gründen der Nachweisbarkeit und Dokumentationspflicht nicht möglich.

Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats

Das erteilte SEPA‑Lastschriftmandat können Sie jederzeit mit einer Frist von 3 Wochen unter Angabe des Vertragsgegenstandes oder der Mandatsreferenznummer widerrufen. Der Widerruf ist ausschließlich schriftlich per Post, E-Mail (sepa-mandatstadt-duisburgde) oder Fax (0203 283 8628) an das Amt für Rechnungswesen und Steuern zu übermitteln.

Erläuterungen zur Mandatsreferenznummer und Gläubiger-Identifikationsnummer

Mandatsreferenznummer:

Die Mandatsreferenznummer dient der eindeutigen Identifizierung des erteilten SEPA-Lastschriftmandates. Aus diesem Grunde darf eine Mandatsreferenznummer nur einmalig vergeben werden und wird bei jedem Lastschrifteinzug im Kontoauszug angegeben. Die Mandatsreferenznummer wird Ihnen nach Eingabe des SEPA- Lastschriftmandates in einem gesonderten Schreiben mitgeteilt. 

Gläubiger-Identifikationsnummer:

Jeder Lastschrifteinreicher (z.B. Stadt Duisburg) der am SEPA-Lastschriftverfahren teilnimmt, benötigt eine Gläubiger-Identifikationsnummer (wird von der Deutschen Bundesbank vergeben) und wird bei jedem Lastschrifteinzug im Kontoauszug mitgegeben. 

Die Gläubiger-Identifikationsnummer der Stadt Duisburg lautet: 

"DE86A2100000023932". 

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

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