Landschaftsplan

Der Landschaftsplan der Stadt Duisburg ist das wesentliche planungsrechtliche Instrument zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft auf kommunaler Ebene.

Der Landschaftsplan von Duisburg

Der Landschaftsplan wird auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landesnaturschutzgesetzes NRW erstellt und bezieht sich auf den baulichen Außenbereich, also die unbebauten Freiräume der Stadt. Im Vordergrund des Landschaftsplans steht der Schutz von Naturhaushalt, Landschaftsbild und Erholungsräumen, von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten und von naturnahen Lebensräumen.

Der Landschaftsplan Duisburg wurde 1992 vom Rat der Stadt Duisburg als Satzung beschlossen und ist somit für jeden Bürger rechtsverbindlich. Er besteht aus:

  • der Entwicklungskarte
  • der Festsetzungskarte sowie
  • dem Textteil mit textlichen Festsetzungen und Erläuterungen


Der rechtskräftige Landschaftsplan kann beim Umweltamt eingesehen werden.