Landschaftsschutzgebiete

Ziel des Landschaftsschutzes ist es, die Duisburger Landschaft in ihrer vorgefundenen Eigentümlichkeit und Einmaligkeit zu erhalten.

Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen nach § 26 Abs. 1 BNatSchG "ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist,

  • zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
  • wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder
  • wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung."

Die zum Erreichen des Schutzzwecks erforderlichen Ge- und Verbote wurden im Landschaftsplan der Stadt Duisburg festgesetzt. Sie gelten unmittelbar für alle Bürgerinnen und Bürger.

Weitere Informationen zu Landschaftsschutzgebieten finden Sie beim Bundesamt für Naturschutz (Öffnet in einem neuen Tab).

Bedeutende Landschaftsschutzgebiete sind der Mündelheimer Rheinbogen sowie das Binsheimer Feld.