Deine weiteren Fragen
Ist eine Ausbildung in Teilzeit möglich?
Ja, viele Ausbildungen bei der Stadt Duisburg sind auch in Teilzeit möglich. Die Stadtverwaltung Duisburg versteht sich als moderne Arbeitgeberin, die Perspektiven schafft und die Chancengleichheit fördert. Sprich uns einfach an!
Wie viele und welche Ämter gibt es bei der Stadt Duisburg
Werden die gesetzlichen Regelungen zur Gleichstellung beachtet?
Im Rahmen der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern sind Bewerbungen von Frauen besonders willkommen. Sie werden bei gleicher Qualifikation im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bevorzugt berücksichtigt.
Wie werden Menschen mit Behinderungen im Bewerbungsverfahren unterstützt?
Die Stadtverwaltung Duisburg versteht sich als moderne Arbeitgeberin, die Perspektiven schafft und die Chancengleichheit fördert. Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen im Sinne von § 2 SGB IX sind ausdrücklich erwünscht und werden bei sonst gleicher Eignung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Gerne beraten wir dich schon vor deiner Bewerbung! Wende dich an das Team Ausbildung oder direkt an die Schwerbehindertenvertretung bei der Stadt Duisburg (E-Mail: sbvstadt-duisburgde).
Wie sieht es mit der kulturellen Vielfalt in der Stadtverwaltung Duisburg aus?
Die Stadtverwaltung Duisburg ist ein modernes Dienstleistungsunternehmen für Menschen mit unterschiedlichster kultureller Herkunft. Sie fördert Chancengleichheit und schafft Perspektiven. Junge Menschen mit Zuwanderungsgeschichte möchten wir mit unserem Ausbildungsangebot besonders ansprechen – die deutsche Staatsangehörigkeit ist hierfür nicht zwingend erforderlich. Wir suchen deine Erfahrung, deine Sprachkenntnisse und deine interkulturelle Kompetenz. Sprich uns an, wir beraten dich gerne!
Was mache ich, wenn ich meinen Schulabschluss/Studium nicht in Deutschland erworben habe?
Du hast deinen Schulabschluss oder dein Studium nicht in Deutschland erworben? Dann informiere dich hier über Möglichkeiten der Anerkennung deines Abschlusses oder deines Studiums. Nach erfolgreicher Anerkennung freuen wir uns auf deine Bewerbung.
www.brd.nrw.de (Öffnet in einem neuen Tab)
www.anerkennung-in-deutschland.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Werden die datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachtet?
Es ist uns ein besonderes Anliegen, dass du dich schon während des Bewerbungsverfahrens wohlfühlst und sicher sein kannst, dass wir vertrauensvoll mit deinen persönlichen Daten umgehen.
Daher behandeln wir deine uns anvertrauten, personenbezogenen Daten, unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, streng vertraulich und verantwortungsvoll.
Seit dem 25.05.2018 sind in allen EU-Mitgliedsstaaten die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzuwenden. Die nachfolgenden Informationen geben dir einen Überblick über die Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten und deine Rechte, die sich aus den Datenschutzregelungen ergeben.
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens benötigt das Personalamt der Stadt Duisburg, Sonnenwall 77-79, 47051 Duisburg, die Angabe von personenbezogenen Daten.
Hierbei werden deine personenbezogenen Daten verarbeitet, also erhoben, übermittelt oder gespeichert. Deine in diesem Zusammenhang zu verarbeitenden personenbezogenen Daten sind zweckgebunden, das heißt, sie werden nur für den Zweck verwendet, für den sie erhoben worden sind.
Alle erhobenen Daten werden auf dem Server der Gesellschaft für Informationstechnologie Duisburg mbH, dem IT-Dienstleister der Stadt Duisburg, gespeichert. Auf diese Daten haben nach der Speicherung die zuständigen Mitarbeiter*innen des Personalamtes, des Beteiligungsgremiums, der zuständigen Fachbereiche und ggf. der Schwerbehindertenvertretung Zugriff.
Deine Bewerbungsdaten werden für die Dauer von 24 Monaten ab Eingang deiner Bewerbung gespeichert. Nach maximal 24 Monaten werden deine Daten automatisch gelöscht.
Auf deine Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Übertragbarkeit, Beschwerde und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung.
Du erreicht den Datenschutzbeauftragten der Stadt Duisburg unter: HOIST-Hochhaus, Friedrich-Wilhelm-Str. 96, 47051 Duisburg, Telefon: 0203 - 283 2122 oder E-Mail: Datenschutzstadt-duisburgde
Mögliche Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Duisburg in dieser datenschutzrechtlichen Angelegenheit richtest du bitte an:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf, Telefon 0211 / 38424-0 oder E-Mail: poststelleldi.nrwde
Weitere Hinweise zum Datenschutz findest du unter
www.duisburg.de/11