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Wahl der ehrenamtlichen Schöffinnen und Schöffen

Schöffen

Die nächste Schöffenwahl findet im Jahr 2028 für die Amtsperiode vom 01.01.2029 bis 31.12.2032 statt.

Neben den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern gibt es bei den verschiedenen Gerichtsbarkeiten auch Schöffinnen und Schöffen und ehrenamtliche Richterinnen und Richter, die die gleichen Rechte und Pflichten wie Berufsrichterinnen und Berufsrichter haben und über Schuld und Unschuld sowie über eine zu verhängende Strafe entscheiden. 

Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin / eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse oder eine bestimmte Schul- oder Berufsausbildung sind für das Amt nicht erforderlich. Durch die Ausübung des Schöffenamtes wird das Volk an Gerichtsverfahren beteiligt, da jedes Urteil „im Namen des Volkes“ gesprochen wird. 

Schöffinnen und Schöffen sind mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern gleichgestellt. Sie entscheiden mit, ob eine angeklagte Person schuldig ist oder nicht und auch über das Strafmaß. Da bei diesen Entscheidungen eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich ist, kann im deutschen Strafprozess niemand gegen die Stimmen beider zum Schöffenamt berufenen Personen verurteilt werden.

Die Stadt Duisburg ist bei der Wahl zu folgenden ehrenamtlichen Richterämtern beteiligt:

Schöffinnen und Schöffen werden für die Strafkammer des Landgerichts Duisburg sowie für die Schöffengerichte bei den Amtsgerichten Duisburg, Duisburg-Ruhrort und Duisburg-Hamborn gewählt. 

Duisburger Bürgerinnen und Bürger, die dieses Ehrenamt ausüben möchten, können sich bei der Stabsstelle für Wahlen und Informationslogistik - Wahlamt - schriftlich bewerben.

Unabdingbare Voraussetzungen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste folgen.

Bewerbung:

Die Bewerbungsfrist für die Amtsperiode 2029 bis 2032 wird hier zeitnah bekanntgegeben.

Frau PeschmannSachbearbeiterin (Wahlrecht)

Bezüglich der Jugendschöffenwahl wenden Sie sich bitte an das Jugendamt Duisburg.

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