Ratsbürgerentscheid Olympia

Informationen rund um den Ablauf der Ratsbürgerentscheid zur Abstimmung über eine gemeinsame Bewerbung der Region Rhein/Ruhr für die Olympischen und Paralympischen Spiele in den Jahren 2036, 2040 oder 2044.
Allgemeine Informationen
Duisburg ist Teil der gemeinsamen Bewerbung der Region unter dem Namen „Rhein/Ruhr“ um Olympische und Paralympische Spiele in den Jahren 2036, 2040 oder 2044.
Am 24.02.2026 hat der Rat der Stadt Duisburg entschieden am 19.04.2026 einen Ratsbürgerentscheid durchzuführen, bei dem die Bürgerinnen und Bürger per Briefwahl über die Teilnahme an der gemeinsamen Bewerbung der Region Rhein/Ruhr um die Olympischen und die Paralympischen Spiele in den Jahren 2036, 2040 oder 2044 entscheiden können. Die Abstimmung erfolgt als eine Ja/Nein Frage, ob die Bewerbung für Olympia erfolgen soll.
Der Ratsbürgerentscheid wird als REINE BRIEFABSTIMMUNG durchgeführt. Die Abstimmungsunterlagen werden den Bürgerinnen und Bürgern ab dem 16.03.2026 antragslos zugesendet.
Briefwahlstellen werden, außer in der Stabsstelle Wahlen, nicht eingerichtet.
Hat man die Briefabstimmung durchgeführt, muss man dafür sorgen, dass der rote Stimmbrief rechtzeitig, also bis zum Abstimmungstag 16:00 Uhr, beim Wahlamt eingeht.
Mit der Deutschen Post (innerhalb der BRD kostenlos) sollte man den Stimmbrief spätestens Dienstag, den 14.04.2026 versenden, außerhalb Duisburgs entsprechend früher. Der rote Stimmbrief kann auch persönlich bei der Stabsstelle Wahlen abgegeben werden.
Am Wahltag, den 19.04.2026, wird nur der Hausbriefkasten der Stabsstelle Wahlen, In den Haesen 84, 47198 Duisburg sowie der Hausbriefkasten am Rathaus Duisburg, Burgplatz 19, 47051, um 16:00 Uhr geleert!
Falls den Bürgerinnen und Bürgern die Briefabstimmungsunterlagen nicht zugehen oder Sie diese verloren haben, haben Sie noch die Möglichkeit, persönlich bei der Stabsstelle Wahlen bis spätestens Samstag, den 18.04.2026, 12:00 Uhr neue Briefabstimmungsunterlagen zu erhalten.
Wer ist abstimmungsberechtigt?
Abstimmungsberechtigt ist, wer auch für die Kommunalwahlen wahlberechtigt ist, das heißt:
- Die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt,
- Am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- Seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl (03.04.2026) im Wahlgebiet ihre oder seine Hauptwohnung hat,
- Nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist (infolge Richterspruchs in der BRD das Wahlrecht nicht besitzen)
Eintragung in das Wählerverzeichnis:
Von Amts wegen werden zunächst alle abstimmungsberechtigte Personen in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen, die am 08.03.2026 beim Einwohnermeldeamt mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Bei einem Wegzug aus Duisburg geht das Abstimmungsrecht für dieses Abstimmungsgebiet verloren. Betroffene werden im Abstimmungsverzeichnis gestrichen und die ausgestellten Briefwahlunterlagen verlieren ihre Gültigkeit.
Bei einem Zuzug nach Duisburg zwischen dem 08.03. und 03.04.2026 und gleichzeitiger Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, werden sie spätestens einen Werktag nach der Anmeldung von Amts wegen in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen. Für das Abstimmungsverzeichnis in der Fortzugsgemeinde – sofern im Abstimmungsgebiet Rhein/Ruhr gelegen – wird die Streichung veranlasst.
Eintragung in das Abstimmungsverzeichnis für Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Duisburg (obdachlos, Wohnung ohne Anmeldung oder Personen im Vollzug):
Die Eintragung in das Abstimmungsverzeichnis auf Antrag ist zwischen dem 08.03. und 29.03.2026 möglich.
Antragsformulare sind bei der Stabsstelle Wahlen, In den Haesen 84, 47198 Duisburg erhältlich.
Für alle Fragen rund um die Briefabstimmung steht Ihnen die Stabsstelle Wahlen unter der Nummer: 0203- 283/ 987733 zur Verfügung.