Geschützt oder nicht?

Der weltweit anhaltende Rückgang der biologischen Vielfalt und insbesondere der Rückgang der Arten und ihrer Populationen ist auf zahlreiche Faktoren zurückzuführen. Um dieser Entwicklung entgegenzutreten, sind staatliche Maßnahmen erforderlich, die den unterschiedlichen Gefährdungsursachen Rechnung tragen.

Oft besteht Unsicherheit darüber, welchen Schutzstatus eine bestimmte Art hat.

Ob eine Tierart gesetzlich geschützt ist, muss jeder Tierbesitzer grundsätzlich selbst in Erfahrung bringen!

Am einfachsten und zuverlässigsten ist eine Information zum Schutzstatus mit Hilfe der Datenbank des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) (Öffnet in einem neuen Tab) möglich. Bei Unklarheiten können Sie sich aber selbstverständlich gerne an die Untere Naturschutzbehörde wenden.

Artenschutz

Die einzelnen Regelungen des Artenschutzes richten sich sowohl gegen direkte Gefahren, wie beispielsweise den kommerziellen Handel mit wildlebenden Tieren und Pflanzen, als auch gegen indirekte nachteilige Einwirkungen auf die Lebensräume und Standorte der Arten.

Schutzstatus von Arten

Von zentraler Bedeutung in der Verwaltung des Artenschutzes ist, ob eine bestimmte Art besonders oder streng geschützt ist. 

Für die besonders bzw. streng geschützten Arten gilt ein generelles Besitz- und Vermarktungsverbot.  Das ergibt sich aus § 44 Bundesnaturschutzgesetz (Öffnet in einem neuen Tab) (BNatSchG), bei Arten der EU-Anhänge A + B (Öffnet in einem neuen Tab) i. V. m. der EU-Verordnung 338/97 (Öffnet in einem neuen Tab). Die für den Bürger besonders wichtigen Ausnahmen finden sich in § 45 BNatSchG (Öffnet in einem neuen Tab). Dass eine solche Ausnahme vorliegt, muss der Besitzer der Tiere jeder Zeit belegen können.

Des Weiteren besteht gemäß § 7 der Bundesartenschutzverordnung (Öffnet in einem neuen Tab) (Ausnahmen gemäß Anlage 5) für Wirbeltiere eine Besitzanzeigepflicht (Formular des Amtes für Umwelt und Grün unter "Meldepflicht für geschützte Tiere"), die Kennzeichnungspflicht (Öffnet in einem neuen Tab)für Exemplare mancher dieser Arten aus § 12 f.

Erläuterungen zur Artendatenbank Wisia

Spalte BG und EG 

In der Spalte BG bedeutet "b" besonders und "s" streng geschützt (nationales Recht), ergänzend hierzu repräsentieren die Großbuchstaben in der Spalte EG den europaweiten Status (Anhang der EU-Verordnung 338/97) typischer handelsrelevanter Arten.

Römische Zahlen

Die römischen Zahlen sind für den Handel und den Besitz von Exemplaren geschützter Arten innerhalb Deutschlands von geringerem Belang; sie zeigen den Schutzstatus gemäß FFH/Vogelschutzrichtlinie der EU bzw. gemäß Washingtoner Artenschutzabkommen.

Nicht aufgeführte Arten

Gelegentlich werden die in dieser Datenbank gelisteten Arten unter anderem Namen gehandelt, der folglich nicht in der Liste erscheint, was aber nichts am Schutzstatus der konkreten Exemplare ändert. Verantwortlich und haftbar ist in erster Linie immer der Besitzer, auch wenn er sich vielleicht nicht im Klaren darüber ist, welche Arten er tatsächlich hält.

Bitte wenden Sie sich bei Unklarheiten über den Schutzstatus der von Ihnen gehaltenen Art an die Untere Naturschutzbehörde.