Untere Naturschutzbehörde

Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) hat den gesetzlichen Auftrag, sich für die Realisierung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege einzusetzen. Diese sind im Bundesnaturschutzgesetz und Landesnaturschutzgesetz NRW formuliert.

Die Untere Naturschutzbehörde

Die Naturschutzverwaltung ist in Nordrhein-Westfalen dreistufig aufgebaut: Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (Öffnet in einem neuen Tab) (MULNV) ist oberste Naturschutzbehörde. Den Bezirksregierungen obliegt als Mittelinstanz die Funktion der höheren Naturschutzbehörde. Die Kreise und kreisfreien Städte nehmen die Funktion der unteren Naturschutzbehörde wahr.


"Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind."


Die Erfüllung dieses Zieles des nordrhein-westfälischen Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) (Öffnet in einem neuen Tab) bzw. des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) (Öffnet in einem neuen Tab) ist Aufgabe des Sachgebietes. Zur Sicherstellung werden verschiedene planerische Instrumente, wie der Landschaftsplan der Stadt Duisburg, die Biotopverbundplanung und das Grünflächen- und Freiraumentwicklungskonzept (GFK) - "Ein Netzwerk in GRÜN und blau" -, auf Grund der gesetzlichen Grundlagen und unter Berücksichtigung anderer planerischen Vorgaben und Vorhaben eingesetzt.

Zur Beratung in wichtigen Fragen, die Natur und Landschaft betreffen, steht der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde der Verwaltung zur Seite. Daneben wird eine enge Zusammenarbeit mit der Biologischen Station Westliches Ruhrgebiet (BSWR) (Öffnet in einem neuen Tab) praktiziert.


Im Sachgebiet werden ferner

  • der Artenschutz (Handels- und Freilandartenschutz),
  • das Reiten in der freien Landschaft und im Wald,
  • andere Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde als Sonderordnungsbehörde,
  • die Bauleitplanung in Hinblick auf die Belange von Natur und Landschaft sowie
  • das Konzept zur Erweiterung und stetigen Erneuerung des Straßenbaumbestandes
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