4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Duisburg - Beteiligung

Von Montag, dem 15. Juli 2024 bis einschließlich Donnerstag, dem 15. August 2024 haben die Duisburger Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich am Entwurf des aktualisierten Lärmaktionsplans der Stadt Duisburg zu beteiligen.

Über den untenstehenden Link zum Beteiligungsportal können die Duisburgerinnen und Duisburger Ihre Beteiligung am Entwurf des aktualisierten Lärmaktionsplans der Stadt Duisburg im Bereich „Verfahren“ vornehmen. Dabei handelt es sich um eine Fortschreibung des bereits bestehenden Lärmaktionsplans, die gemäß den Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie alle fünf Jahre durchgeführt wird. 

Die Ergebnisse der aktuellen Fortschreibung sind nur noch sehr eingeschränkt mit denen der vorherigen Lärmaktionsplanung vergleichbar, da für die aktuelle Lärmkartierung seitens der EU ein neues Berechnungsverfahren vorgeschrieben wurde. Durch die neue Berechnungsvorschrift kommt es stadtweit zu deutlich höheren Betroffenenzahlen, auch wenn sich die reale Situation vor Ort gegenüber der letzten Kartierung nicht oder nur geringfügig verändert hat.

Im Duisburger Stadtgebiet dominiert der Straßenverkehrslärm, aber auch der Lärm von städtischen und bundeseigenen Schienenwegen sowie einer Anzahl bestimmter Industriebetriebe wurde berechnet. Der Lärmaktionsplan stellt verschiedene Lärmminderungsmaßnahmen vor, um die Belastungen durch Umgebungslärm zu reduzieren, erklärt die Wirkungsweise der Maßnahmen und erläutert die notwendigen Voraussetzungen für ihre Umsetzung. 

Es besteht die Möglichkeit, Anregungen, Bedenken und Hinweise zum Lärmaktionsplan über die oben genannte Internetseite oder über die E-Mail-Adresse verkehrslaermstadt-duisburgde an die Stadtverwaltung zu schicken. Zusätzlich wird der Lärmaktionsplan im Stadthaus (Friedrich-Albert-Lange-Platz 7, Eingang Moselstraße, 47051 Duisburg) von montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 bis 14:00 Uhr öffentlich ausgelegt. Bei Bedarf können zusätzliche Termine im Stadthaus unter der oben aufgeführten E-Mail-Adresse oder unter der Rufnummer 0203-283-3271 innerhalb der Veröffentlichungsfrist individuell vereinbart werden.