Lärmaktionsplan der Stadt Duisburg

Die aktualisierte Fassung des Lärmaktionsplans der Stadt Duisburg wurde am 19. April 2021 vom Rat der Stadt beschlossen und ist auf dieser Seite einsehbar.

Der Lärmaktionsplan stellt verschiedene Lärmminderungsmaßnahmen vor, erklärt ihre Wirkungsweise und erläutert die notwendigen Voraussetzungen für die Umsetzung einzelner Maßnahmen. Außerdem werden bereits umgesetzte und geplante Lärmminderungsmaßnahmen im Stadtgebiet aufgeführt. 

In Duisburg Stadtgebiet dominiert der Straßenverkehrslärm. Hier wurden im Rahmen der Lärmaktionsplanung für das städtische Straßenverkehrsnetz 144 Belastungsschwerpunkte ermittelt. In diesen Bereichen werden die Lärmpegel von 70 dB(A) über 24 Stunden und/oder 60 dB(A) in der Nacht an bestehenden Wohngebäuden erreicht oder überschritten. Die zweitgrößte Lärmbelastung wird durch die Haupteisenbahnstrecken hervorgerufen.

Der bereits 2018 veröffentlichte Lärmaktionsplan wurde von der Verwaltung auf der Grundlage einer neuen Lärmkartierung überprüft und aktualisiert. Dies muss gemäß den Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie spätestens alle fünf Jahre durchgeführt werden. Die Stadt Duisburg konnte seit 2018 zahlreiche Maßnahmen umsetzen, die zu einer Verbesserung der Lärmsituation geführt haben. Hierzu zählen beispielsweise die Förderung des nicht motorisierten Verkehrs, der Austausch von schadhaftem Asphalt, der Einsatz von lärmminderndem Asphalt, Temporeduzierungen aus Lärmschutzgründen, die Lärmminderung durch die Abstandsvergrößerung zwischen Lärmquelle und Gebäude (durch die Einrichtung von Parkstreifen und Radverkehrsanlagen) und der Rückbau von Lichtsignalanlagen.

Vom 14. Oktober 2020 bis zum 30. November 2020 hatten die Duisburger Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich an der Aufstellung des Duisburger Lärmaktionsplans zu beteiligen. In diesem Rahmen haben Sie uns zahlreiche Anregungen, Bedenken und Hinweise zum Lärmaktionsplan zugesendet. Hierfür möchten wir uns bei Ihnen bedanken! Im Anschluss an die Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und die Ergebnisse der Mitwirkung im Lärmaktionsplan berücksichtigt.

Aufgrund der zahlreichen Anregungen und Hinweise zur Lärmsituation konnten zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch nicht alle eingereichten Fragen abschließend geprüft werden. Die auf dieser Seite hinterlegte Beantwortung der Eingaben zeigt den jeweils aktuellen Bearbeitungsstand und wird laufend aktualisiert. 

Belastungsschwerpunkte der Bezirke